Kanzlei-Portal: Heute schon eine Abmahnung ersteigert?
07.12.2011 17:26
Abmahn-Erlöse zu Porno-Urheberrechtsverstößen meistbietend zu bekommen
Von mit Material von dpa
 Filesharing-Abmahnungen gibt es jetzt zu ersteigern
Eine Regensburger Anwaltskanzlei versteigert
ihre Forderungen aus Abmahnungen gegen Urheberrechtsverstöße im
Internet. Dabei geht es um Ansprüche von insgesamt rund 90 Millionen
Euro, wie die Kanzlei U + C auf einer Webseite für das Bietverfahren
mitteilt. "Wir konnten bereits ein reges Interesse an unserer Website
auktion.urmann.com verzeichnen", teilte Rechtsanwalt Thomas Urmann
auf Anfrage mit. Beteiligen könne sich jede juristische Person, die eine
Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorlegen könne. Wer am Bietverfahren teilnehmen möchte, muss eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und eine Kaution in Höhe von 5 000 Euro hinterlegen. Die in der Auktion aufgelisteten Forderungen sollen sogar notariell beglaubigt sein.
"Eine solche Versteigerung ist neu, das hat es noch nicht
gegeben", sagte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina der
Nachrichtenagentur dpa. Als eine juristische Dienstleistung sei eine
solche Versteigerung von Forderungen nicht problematisch. Es stelle
sich aber die Frage, ob die Erwerber dieser Forderungen die Ansprüche
auch vor Gericht eintreiben könnten. Dabei müsse unter Umständen im
Einzelfall gerichtlich nachgeprüft werden, um welche Downloads es
sich handle. Das könne auch für ein Inkasso-Unternehmen sehr diffizil
und aufwendig werden. Nach einem Bericht des Online-Portals
heise.de handelt es sich bei den Urheberrechtsverstößen um
Downloads von Pornofilmen und um entsprechende Forderungen aus den
Jahren 2010 und 2011.
Auktion zeigt Ausmaß von Urheberrechts-Abmahnwelle
Der Kölner Anwalt Christian Solmecke teilte mit, die Versteigerung
zeige, welches Ausmaß Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
bereits erreicht hätten. Er schätze, dass jährlich eine halbe Million
Menschen in Deutschland eine solche Abmahnung erhielten. Solmecke
sprach in einer Pressemitteilung vom "ungewöhnlichsten Schritt einer
Kanzlei seit Beginn der Filesharing-Abmahnungen vor sechs Jahren" und
von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Forderungen
Dazu erklärte der Regensburger Anwalt Urmann auf Anfrage: "Die
Versteigerung von Forderungen bewegt sich vollumfänglich im
rechtlichen Rahmen. Die Rechtmäßigkeit der zu versteigernden
Forderungen ergibt sich aus den entsprechenden Beschlüssen, die die
jeweils beteiligten Landgerichte erlassen haben."
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