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Grünes Licht für Onlineauftritte der ARD

21.07.2010
16:03

Websites passieren Drei-Stufen-Tests mit Einschränkungen

Die Gremienvorsitzenden der ARD haben in Berlin gegenüber der Öffentlichkeit die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den abgeschlossenen Drei-Stufen-Test-Verfahren zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Internetinhalte erläutert. Im Ergebnis bescheinigen die Rundfunkräte der ARD, dass sie im Netz Qualitätsangebote bereit hält, die sich von den Konkurrenzangeboten unterscheiden oder diese in qualitativer Hinsicht ergänzen. Die von den Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte wurden etwa mit Einschränkungen zur Verweildauer in den Mediatheken sowie Vorgaben zur weiteren Entwicklung der Angebote, zum Auftritt auf Drittplattformen und zur Kostenstabilität genehmigt.

Auf dem Prüfstand stand der publizistische Beitrag von insgesamt 37 Telemedienkonzepten, davon 12 zu ARD-Gemeinschaftsangeboten wie zum Beispiel tagesschau.de , boerse.ard.de oder sportschau.de. Die Gremien haben über ein Jahr lang in rund 300 Sitzungen mehrere tausend Seiten Unterlagen gesichtet und die Stellungnahmen Dritter, die Ergebnisse der marktökonomischen Gutachten sowie sonstige externe Expertisen ausgewertet.

ARD-Anstalten haben schon viele Inhalte gelöscht

Die Homepage der ARD.
Die Rundfunkräte bescheinigen der ARD, dass ihre Internetseite den Staatsvertrag einhält.
Die Gremien haben auch die Einhaltung der mit dem Staatsvertrag neu aufgestellten Negativliste geprüft, etwa das Verbot nichtsendungsbezogener Spiele oder Ratgeberportale. Die Anstalten hatten hier bereits nach Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrages vorsorglich in großem Umfang Internetseiten gelöscht. Durch die Entscheidungen der Gremien werden hier teilweise nochmals Anpassungen des tatsächlichen Angebots erforderlich.

Für die Gremien ist die Aufsicht über die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit aber nicht beendet. So kann sich jeder an den Rundfunkrat mit einer Beschwerde wenden, falls das tatsächliche Angebot nicht dem genehmigten Konzept entspreche.

Zeitschriftenverleger reden von "Skandal"

Heftige Kritik kommt bereits vom Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff: "Der Dreistufentest wird zur Farce, die Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt", kritisierte er die Beurteilung der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch die zuständigen Aufsichtsgremien. So habe die Verbreitung des Text-Portals "tagesschau.de" auf allen Distributionskanälen - mobil, mit Apps, bei Facebook oder Twitter - nichts mehr mit Rundfunk zu tun.

Es sei ein "Skandal", dass das im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Verbot presseähnlicher Angebote bisher komplett leerlaufe, sagte der BDZV-Hauptgeschäftsführer weiter. ARD und ZDF legten "presseähnlich" so aus, dass ihr Angebot eins zu eins so aussehen müsse wie gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften. Er kündigte an, dass der BDZV alle politischen und juristischen Mittel ausschöpfen werde, um gegen die expansiven Onlinepläne von ARD und ZDF vorzugehen.

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Betreff Autor Datum
RE: Ich bin sauer CGa 24.05.10 12:25
RE: Kein Angebot aber GEZ Gebühren pandoras 24.05.10 11:46
RE: Kein Angebot aber GEZ Gebühren raf 23.05.10 17:53
RE: Löschen ist Schwachsinn! raf 23.05.10 16:57
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre