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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Rufnummern-Mitnahme im Mobilfunk: So funktionierts24.02.2009
13:35 Bei Portierung sollten einige Details beachtet werdenInhaltsverzeichnis:1. Bundesnetzagentur: Mobilfunknummer gehört dem Kunden2. Vertrag zu Prepaid, Vertrag zu Vertrag und Prepaid zu Vertrag 3. Von Prepaid zu Prepaid, Problem SIM-Lock
Der Mobilfunk-Markt bietet eine Fülle von Tarifen, sowohl Vertrags- als auch Prepaid-Angebote,
und die Unternehmen läuten hier immer neue Preisrunden ein.
Daher kommen viele Nutzer bei Ablauf
eines Laufzeitvertrages oder bei Prepaid-Karten auf die naheliegende Idee,
in ein günstigeres Angebot zu wechseln. Das ist in der Regel relativ einfach: Besteht kein SIM-Lock auf dem
zu nutzenden Handy oder wird ein neues, unter Umständen subventioniertes Gerät erstanden,
kann einfach die neue SIM-Karte eingelegt und zu den "neuen" Konditionen telefoniert werden.
Dieser einfache Wechsel des Anbieters hat jedoch einen Nachteil: Die bisherige Rufnummer ist
weg, und das vielleicht sogar nach jahrelanger Nutzung. Doch das muss nicht sein:
Mittels der so genannten Rufnummernportierung kann eine Telefonnummer
zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden, allerdings unterstützt nicht jedes Mobilfunk-Unternehmen diese Möglichkeit.
nächste Seite: Vertrag zu Prepaid, Vertrag zu Vertrag und Prepaid zu Vertrag
Die Pflicht, eine Portierung für Mobilfunkkunden zu ermöglichen, fand sich schon in den 1990er-Jahren im Gesetz, wurde aber von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Vorgängerin der Bundesnetzagentur (BNetzA), ausgesetzt. Nachdem die Aussetzung dann von der Behörde nicht mehr verlängert wurde, musste die Portierung ab dem 1. November 2002 ermöglicht werden, seither ist diese nach einem vorgegebenen Verfahren möglich. Hierbei ist es für den Nutzer wichtig, das formale Vorgehen zum Beispiel hinsichtlich Fristen korrekt zu befolgen, ansonsten kann die eigene Rufnummer verloren sein. Wir zeigen Ihnen, wer die Portierung bietet und wie Sie diese durchführen. Bundesnetzagentur: Lebenslanges Nutzungsrecht an eigener MobilfunknummerDie BNetzA hat festgelegt, dass Mobilfunkkunden ein "lebenslanges Nutzungsrecht" an ihrer Rufnummer haben, so dass alle Unternehmen die Mitnahme einer Telefonnummer von ihnen weg ermöglichen müssen. Anbieter sind allerdings nicht verpflichtet, die Portierung zu ihnen auch zu ermöglichen. Wenn dies möglich ist, ist die Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter bei diesem in aller Regel kostenlos, manch ein "eingehender" Anbieter zahlt im Rahmen von Aktionen sogar Geld für die Mitnahme einer bestehenden Rufnummer. Das "bisherige" Unternehmen berechnet dagegen Entgelte für die Mitnahme, die bei rund 25 bis 30 Euro liegen. Theoretisch dürfen nach BNetzA-Vorgabe höchstens 30,72 Euro kassiert werden. Welche Entgelte bei den wichtigen Anbietern anfallen und wer von diesem die Rufnummern-Mitnahme ermöglicht, erfahren Sie in untenstehender Tabelle. Eine noch umfangreichere Liste der Portierungskosten bei den verschiedenen Anbietern finden Sie auf unserer speziellen Infoseite zur Rufnummernportierung. 0170, 0171, 0172, ...: Auch die Netzvorwahl bleibt bei Portierung bestehenBei der Portierung wird nicht nur die eigentliche Telefonnummer, sondern auch die Netz-Vorwahl behalten, die somit nicht mehr die Netzzugehörigkeit anzeigt. Dies ist im Falle von Mobilfunkrufnummern ein Problem, da zu unterschiedlichen Handynetzen je nach (Mobilfunk-)Ausgangstarif sehr unterschiedliche Entgelte anfallen können oder zum Beispiel bei Flatrate-Tarifen hier der Unterschied zwischen kostenfreien Telefonaten und hohen Preisen liegen kann.
Doch damit ist das Problem nicht vollends gelöst: Call-by-Call-Anbieter zum Beispiel rechnen hier unterschiedlich ab. Während einige Unternehmen wirklich in der so genannten Portierungs-Datenbank nachsehen, zu welchem Netz die Nummer aktuell gehört, orientieren sich andere einfach an der Netzvorwahl. Bei Call-by-Call-Angeboten ist der Nutzer daher bei Verwendung von Anbietern mit Tarifansage oder Einheitspreis in alle Handynetze auf der sicheren Seite. Portierung: Auch Rufnummer der Mailbox bleibt erhaltenDoch zurück zur Rufnummer: Die bestehende Nummer eine Mailbox bleibt ebenfalls erhalten, gespeicherte Nachrichten können aber nicht mitgenommen werden. Zudem "verfällt" der aufgesprochene Ansagetext, so dass der Anrufbeantworter neu eingerichtet werden muss. Zur Abfrage bedarf es also der Kurzwahl des neuen Netzbetreibers.
Auch wenn der Portierungs-Vorgang in einem gewissen Rahmen einheitlich behandelt wird, gibt es bei Rufnummernmitnahmen
zwischen Prepaid- und Vertragskarten in den verschiedenen Kombinationen Unterschiede im Detail.
Wie die Portierung bei der jeweiligen Variante konkret funktioniert, zeigen wir Ihnen auf der folgenden Seite
für jede Konstellation.
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