Der Mobilfunk-Markt bietet eine Fülle von Tarifen, sowohl Vertrags- als auch Prepaid-Angebote,
und die Unternehmen läuten hier immer neue Preisrunden ein.
Daher kommen viele Nutzer bei Ablauf
eines
Laufzeitvertrages oder bei Prepaid-Karten auf die naheliegende Idee,
in ein günstigeres Angebot zu wechseln. Das ist in der Regel relativ einfach: Besteht kein SIM-Lock auf dem
zu nutzenden Handy oder wird ein neues, unter Umständen subventioniertes Gerät erstanden,
kann einfach die neue SIM-Karte eingelegt und zu den "neuen" Konditionen telefoniert werden.
Dieser einfache Wechsel des Anbieters hat jedoch einen Nachteil: Die bisherige Rufnummer ist
weg, und das vielleicht sogar nach jahrelanger Nutzung. Doch das muss nicht sein:
Mittels der so genannten Rufnummernportierung kann eine Telefonnummer
zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden, allerdings unterstützt nicht jedes Mobilfunk-Unternehmen diese Möglichkeit.
Die Pflicht, eine Portierung für Mobilfunkkunden zu ermöglichen, fand sich schon in den
1990er-Jahren im Gesetz, wurde aber von der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP),
Vorgängerin der Bundesnetzagentur (BNetzA), ausgesetzt.
Nachdem die Aussetzung dann von der Behörde nicht mehr verlängert wurde,
musste die Portierung ab dem 1. November 2002 ermöglicht werden, seither ist diese nach einem vorgegebenen Verfahren möglich.
Hierbei ist es für den Nutzer wichtig, das formale Vorgehen zum Beispiel hinsichtlich Fristen
korrekt zu befolgen, ansonsten kann die
eigene Rufnummer verloren sein.
Wir zeigen Ihnen, wer die Portierung bietet und wie Sie diese durchführen.
Bundesnetzagentur: Lebenslanges Nutzungsrecht an eigener Mobilfunknummer
Die BNetzA hat festgelegt, dass Mobilfunkkunden ein
"lebenslanges Nutzungsrecht" an ihrer Rufnummer haben, so dass alle Unternehmen die Mitnahme
einer Telefonnummer von ihnen weg ermöglichen müssen. Anbieter sind allerdings nicht verpflichtet, die Portierung zu ihnen
auch zu ermöglichen. Wenn dies möglich ist, ist die Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter bei diesem
in aller Regel kostenlos, manch ein "eingehender" Anbieter zahlt im Rahmen von Aktionen
sogar Geld für die Mitnahme einer bestehenden Rufnummer.
Das "bisherige" Unternehmen berechnet dagegen Entgelte für die Mitnahme,
die bei rund 25 bis 30 Euro liegen. Theoretisch dürfen nach BNetzA-Vorgabe höchstens 30,72 Euro kassiert werden.
Welche Entgelte bei den wichtigen Anbietern anfallen und wer von diesem die Rufnummern-Mitnahme ermöglicht, erfahren Sie in
untenstehender Tabelle. Eine noch umfangreichere Liste der Portierungskosten bei den verschiedenen Anbietern finden Sie auf unserer
speziellen Infoseite zur Rufnummernportierung.
0170, 0171, 0172, ...: Auch die Netzvorwahl bleibt bei Portierung bestehen
Bei der Portierung wird nicht nur die eigentliche Telefonnummer, sondern auch die Netz-Vorwahl
behalten, die somit nicht mehr die Netzzugehörigkeit anzeigt. Dies ist im Falle von Mobilfunkrufnummern
ein Problem, da zu unterschiedlichen Handynetzen je nach (Mobilfunk-)Ausgangstarif sehr unterschiedliche Entgelte anfallen können
oder zum Beispiel bei Flatrate-Tarifen hier der Unterschied zwischen kostenfreien Telefonaten und hohen Preisen liegen kann.
| Portierungs-Kosten |
Abgehend |
Eingehend |
| Netzbetreiber |
|
| T-Mobile |
24,95 |
0,00 |
| Vodafone |
Vertrag |
25,60 |
0,00 |
| Prepaid |
25,00 |
0,00 |
| E-Plus |
Vertrag |
24,95 |
0,00 |
| Prepaid |
24,95 |
- |
| o2 Germany |
Vertrag |
25,00 |
0,00 |
| Prepaid |
25,00 |
- |
| Service-Provider |
|
| debitel |
24,95 |
0,00 |
| freenet mobile |
29,95 |
0,00 |
| Mobilfunk-Discounter |
|
| ALDI Talk |
24,95 |
0,00 |
| BASE |
24,95 |
0,00 |
| blau.de |
24,95 |
0,00 |
| Congstar |
Vertrag |
24,95 |
0,00 |
| Prepaid |
24,95 |
- |
| Fonic |
25,00 |
- |
| ja!mobil / PENNY |
30,72 |
- |
| klarmobil |
29,95 |
0,00 |
| maxxim |
30,72 |
0,00 |
| simply |
30,72 |
0,00 |
| simyo |
25,00 |
25,00 |
| smobil |
24,95 |
- |
| Tchibo |
Vertrag |
25,00 |
0,00 |
| Prepaid |
25,00 |
- |
| Preise in Euro, Stand: 23.02.2009 |
Wenn Sie erfahren wollen, zu welchem Anbieter eine Rufnummer gehört, gibt es spezielle Abfrage-Möglichkeiten
per kostenloser Handy-Kurzwahl, per
SMS oder per mobilem Internet.
Wie Sie diese nutzen, erfahren Sie ebenfalls auf unserer
Portierungs-Infoseite.
Doch damit ist das Problem nicht vollends gelöst: Call-by-Call-Anbieter zum Beispiel
rechnen hier unterschiedlich ab. Während einige Unternehmen wirklich in der so genannten
Portierungs-Datenbank nachsehen, zu welchem Netz die Nummer aktuell gehört, orientieren sich andere einfach an der Netzvorwahl.
Bei Call-by-Call-Angeboten ist der Nutzer daher bei Verwendung von Anbietern mit Tarifansage
oder Einheitspreis in alle Handynetze auf der sicheren Seite.
Portierung: Auch Rufnummer der Mailbox bleibt erhalten
Doch zurück zur Rufnummer: Die bestehende Nummer eine Mailbox bleibt ebenfalls erhalten,
gespeicherte Nachrichten können aber nicht mitgenommen
werden. Zudem "verfällt" der aufgesprochene Ansagetext, so dass
der Anrufbeantworter neu eingerichtet werden muss.
Zur Abfrage bedarf es also der Kurzwahl des neuen Netzbetreibers.
Auch wenn der Portierungs-Vorgang in einem gewissen Rahmen einheitlich behandelt wird, gibt es bei Rufnummernmitnahmen
zwischen Prepaid- und Vertragskarten in den verschiedenen Kombinationen Unterschiede im Detail.
Wie die Portierung bei der jeweiligen Variante konkret funktioniert, zeigen wir Ihnen auf der folgenden Seite
für jede Konstellation.