Verbotene CT1+-Telefone: Bisher keine Probleme
19.02.2009 10:09
Mobilfunker o2 konnte noch keine Probleme wegen alter Telefone feststellen
Von
Seit dem 1. Januar dürfen alte schnurlose Telefone, die den analogen Standard
CT1+ oder CT2 verwenden, in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Die von diesen
Telefonen verwendeten Frequenzen dürfen nur noch exklusiv vom Mobilfunknetzanbieter
o2 benutzt werden. Dieser Anbieter hat die Frequenzen, für die es bis
Ende 2008 noch eine
Allgemeinzuteilung gab, von der zuständigen Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen.
Das Auslaufen der Allgemeinzuteilung hat zur Folge, dass ein Betrieb
eines alten schnurlosen Telefones im fraglichen Frequenzbereich eine Ordnungswidrigkeit
darstellt. Würde ein solches Telefon die Mobilfunkversorgung von o2 stören, so könnte
o2 die Bundesnetzagentur beauftragen, den Störer der Frequenz ausfindig zu machen.
Dazu nutzt die Behörde einen Funkmesswagen. Deren Einsatz müsste der
Störer - abgesehen vom Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit - zahlen.
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Auf Anfrage von teltarif.de teilte die Bundesnetzagentur mit, dass es
bislang zu noch keiner Beschwerde aufgrund einer Störung durch CT1+-Telefone
gekommen sei. Das mag zum einen daran liegen, dass viele Verbraucher die
entsprechenden Telefone durch andere Telefone ausgetautscht haben. Ein
anderer Grund liegt aber sicherlich auch in der geringen Sendeleistung der
Heim-Basisstationen im Verhältnis zu einem
Mobilfunk-Sendemast.
Kursierenden Aussagen, dass die alten Funktelefone von der
Bundesnetzagentur weiterhin geduldet würden, erteilte diese eine Absage.
Diese Aussagen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion
aus dem vergangenen Jahr. Hier wurde sinngemäß geantwortet, dass diese
Telefone weiterhin geduldet würden. Ein Sprecher sagte hierzu auf Anfrage,
dass hier keine Duldung im rechtlichen Sinne gemeint sei und der Nutzer
der alten Telefone eine Ordnungswidrigkeit begehe.
Ein Verbot für den Verkauf oder Erwerb der Telefone gibt es in Deutschland nicht.
Damit hat die Bundesnetzagentur auch keine Handhabe gegen kommerzielle
oder private Verkäufer, die diese alten Telefone anbieten - egal ob sie vom
Verbot wissen oder nicht.
Weitere Ratgeber-Artikel zu Schnurlos-Telefonen 
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