![]() |
![]() |
|||
|
||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 18.03.2010 |
Seit dem 1. Januar dürfen alte schnurlose Telefone, die den analogen Standard
CT1+ oder CT2 verwenden, in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Die von diesen
Telefonen verwendeten Frequenzen dürfen nur noch exklusiv vom Mobilfunknetzanbieter
o2 benutzt werden. Dieser Anbieter hat die Frequenzen, für die es bis
Ende 2008 noch eine
Allgemeinzuteilung gab, von der zuständigen Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen.
Das Auslaufen der Allgemeinzuteilung hat zur Folge, dass ein Betrieb eines alten schnurlosen Telefones im fraglichen Frequenzbereich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Würde ein solches Telefon die Mobilfunkversorgung von o2 stören, so könnte o2 die Bundesnetzagentur beauftragen, den Störer der Frequenz ausfindig zu machen. Dazu nutzt die Behörde einen Funkmesswagen. Deren Einsatz müsste der Störer - abgesehen vom Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit - zahlen. Auf Anfrage von teltarif.de teilte die Bundesnetzagentur mit, dass es bislang zu noch keiner Beschwerde aufgrund einer Störung durch CT1+-Telefone gekommen sei. Das mag zum einen daran liegen, dass viele Verbraucher die entsprechenden Telefone durch andere Telefone ausgetautscht haben. Ein anderer Grund liegt aber sicherlich auch in der geringen Sendeleistung der Heim-Basisstationen im Verhältnis zu einem Mobilfunk-Sendemast. Kursierenden Aussagen, dass die alten Funktelefone von der Bundesnetzagentur weiterhin geduldet würden, erteilte diese eine Absage. Diese Aussagen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion aus dem vergangenen Jahr. Hier wurde sinngemäß geantwortet, dass diese Telefone weiterhin geduldet würden. Ein Sprecher sagte hierzu auf Anfrage, dass hier keine Duldung im rechtlichen Sinne gemeint sei und der Nutzer der alten Telefone eine Ordnungswidrigkeit begehe. Ein Verbot für den Verkauf oder Erwerb der Telefone gibt es in Deutschland nicht. Damit hat die Bundesnetzagentur auch keine Handhabe gegen kommerzielle oder private Verkäufer, die diese alten Telefone anbieten - egal ob sie vom Verbot wissen oder nicht. Weitere Ratgeber-Artikel zu Schnurlos-Telefonen
27.02.09 - AEG präsentiert drei neue DECT-Telefone auf der CeBIT
19.02.09 - Verbotene CT1+-Telefone: Bisher keine Probleme 04.12.08 - CT1+ wird verboten: Welche strahlungsarmen Alternativen gibt es? 12.11.08 - Alte Schnurlos-Telefone dürfen nur noch 50 Tage genutzt werden 26.08.08 - DECT-Eco-Telefon Avena 748 von Swissvoice jetzt verfügbar 10.08.08 - DECT-Eco bei Schnurlos-Telefonen: Das steckt dahinter 05.07.08 - Bessere Sprachqualität: CAT-iq soll DECT ersetzen 27.05.08 - CT1+: Wie erkenne ich, ob ich mein Telefon 2009 noch nutzen darf? 24.03.08 - Ratgeber: Vorsicht beim Kauf von Schnurlos-Telefonen 02.01.08 - Schnurlose Telefone: strahlungsarm und VoIP-fähig Anzeige:
Ihre Meinungen und Erfahrungen:
Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre
eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten
Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer
teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Weitere News vom 19.02.2009:
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2010 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 650 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-III, Erwachsene ab 14 Jahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||