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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 16.03.2010 |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig
erklärt. Die Richtlinie sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage
gestützt", urteilten die obersten EU-Richter heute in Luxemburg
(Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und
Internet-Anbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs
Monate speichern müssen. Irland hatte beim EuGH beantragt, das Gesetz
für nichtig zu erklären. Auch Datenschützer kritisieren die
Richtlinie.
Die zuständigen EU-Minister beschlossen das Gesetz 2006 mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Irlands und der Slowakei. Rechtsgrundlage war damals das Regelwerk für den gemeinsamen EU-Binnenmarkt. Dieser garantiert Unternehmen in der EU gleiche Rahmenbedingungen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
Irland: Überstimmung nicht rechtmäßig
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