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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
In diesem Frühjahr soll der Behördenruf
115 endlich seinen
Pilotbetrieb aufnehmen.
Hier sollen "Bürgerinnen und Bürgern werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr Auskünfte über Leistungen der öffentlichen Verwaltung
unabhängig von Verwaltungsebenen und Zuständigkeiten" erteilt werden. Die öffentliche
Verwaltung als Dienstleister wird sich und ihren Service unter dem Motto "immer zuständig und lösungsorientiert, hilfsbereit, kompetent und zuverlässig" präsentieren.
Das Anliegen des Kunden soll innerhalb kürzester Zeit von einem Mitarbeiter beantwortet werden, unabhängig von der konkreten Behörde die für das Anliegen zuständig ist. Dadurch sollen dem Kunden lange Warteschleifen, ewiges Hin-und-her-Verbinden sowie unnötige Behördengänge erspart bleiben. In 2007 wurden die Weichen für die Einführung der Einheitlichen Behördenrufnummer, insbesondere die Zuteilung der Rufnummer durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), Auswahl der Modellregionen und Erstellung des Grobkonzeptes, gestellt. Ende vergangenen Jahres hat die Projektgruppe D115 gemeinsam mit Experten aus den Kommunen, den Ländern und dem Bund ein Feinkonzept entwickelt, das die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Pilotbetrieb festlegt. Auf unserer Info-Seite können Sie den aktuellen Stand zur Betriebsaufnahme der 115 verfolgen.
BMI setzt auf Fairness der Anbieter
Aus dem Preis-Rahmen heraus fällt freenet; der Anbieter verlangt stolze 19,9 Cent pro Minute. Eine Tarifansage, die vom jeweiligen Anbieter geschaltet werden müsste, ist zurzeit nicht vorgesehen, könnte aber vom BMI erzwungen werden, sofern die Preise der Anbieter über ein vertretbares Maß steigen. Eine exakte Preisobergrenze ist vom BMI nicht festgelegt worden. Derzeit liegt die Grenze zur Ansagepflicht bei 2 Euro pro Minute für 118er-Nummern, bei 0900-Nummern muss der Preis immer angesagt werden. Hier ist jedoch eine Preisobergrenze von 3 Euro pro Minute festgelegt.
Letztlich, und das macht die Rufnummer weniger kundenfreundlich, bleibt dem Kunden nur der Blick in die aktuellen AGB und Preislisten seines Anbieters zu seinem Telefontarif, um den gültigen Minutenpreis zu erfahren.
New York als Vorbild Anzeige:
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