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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 18.03.2010 |
In Frankreich
muss ein Mobilfunkbetreiber erstmals eine
Antenne wegen einer möglichen
Gesundheitsgefährdung wieder abbauen. Das
Berufungsgericht von Versailles verurteilte das
Telefonunternehmen Bouygues Telecom dazu, eine Relaisantenne bei
Lyon nach Anwohnerklagen zu entfernen. Die Antenne in 30 Meter Entfernung eines
Hauses beeinträchtige das nachbarschaftliche Umfeld, urteilte das
Gericht in Versailles nach einem Bericht der Zeitung Le Parisien. Damit wurde eine Entscheidung aus erster Instanz bestätigt.
Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit" von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter. Bouygues hatte die Antenne 2006 auf einem 19 Meter hohen Mast als Nadelbaum "getarnt" am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über Schlafstörungen oder Ekzeme.
Der Anwalt der Kläger, Richard Forget, sagte, Bouygues
Telecom müsse nun 500 Euro für jeden weiteren Tag
zahlen, an dem die Antenne stehen bleibe. Zugleich erhalte
jedes der drei Klägerpaare 7000 Euro Schadenersatz.
Damit sei ein Präzedenzfall geschaffen worden.
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