Unternehmen Lotto-Team buchte unberechtigt von Konten ab
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich vor
Gericht gegen das Glücksspielunternehmen Lotto-Team
durchgesetzt, das nach Werbeanrufen Geld von den Konten der
Angerufenen abgebucht hatte. Das Oberlandesgericht Köln
bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale,
wonach bei dieser Praxis keine gültige Einwilligung zur
Telefonwerbung vorlag, und verbot dem Unternehmen dieses
Vorgehen, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte.
Lotto Team hatte demnach gegenüber den Angerufenen
behauptet, es sei ein Vertrag abgeschlossen worden und 60 Euro von den Konten abgebucht. Die nötigen Daten lagen
dem Unternehmen vor. Gegen diese Geschäftspraktiken
hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage
gegen das Kölner Unternehmen eingelegt. Laut
Wettbewerbsrecht sei es verboten, ohne wirksame Einwilligung
der Angerufenen am Telefon zu werben. "Seit Sommer 2008
ist klar, dass auch hochsensible Bankdaten unbefugt genutzt
werden. Daher ist dieses Urteil, gegen das eine Revision
nicht zugelassen wurde, ein Erfolg für die
Verbraucher", sagte Dunja Richter, Juristin der
Verbraucherzentrale. Sie rät, unberechtigte Abbuchungen
vom Kreditinstitut zurückholen zu lassen. Im
vergangenen Sommer waren die Kontodaten tausender
Verbraucher auf einer anonymen CD in Umlauf geraten.
Weitere Artikel zum Thema veröffentlichte Daten im Internet