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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
DDV kritisiert zu milde Strafen für Datendiebe28.01.2009
14:14 Verband sieht deutliches Vollzugsdefizit bei der Bestrafung von Datenklau
Für den Verkauf von sechs Millionen
Adressdatensätzen hat das Amtsgericht Münster einem Datendieb eine Geldstrafe von 900 Euro auferlegt. Dies bestätigte ein
Sprecher des Amtsgericht gegenüber dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV).
Dieser zeigt sich über die Unverhältnismäßigkeit zwischen der schwerwiegenden kriminellen Tat und der Bagatellstrafe ausgesprochen verärgert und fordert von deutschen Richtern deutlich mehr Augenmaß bei der Ahndung von Datendiebstählen ein. "Dieser Fall bestätigt wieder einmal aufs Deutlichste, wie groß das Vollzugsdefizit bei Datendiebstahl ist, wenn nicht die Härte des Bundesdatenschutzgesetzes ausgereizt wird, sondern der Straftäter mit ein paar lächerlichen Euros nach Hause geschickt wird.", so Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV. "Das BDSG sieht immerhin auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Das Amtsgericht Münster hat hier ein vollkommen falsches Signal gesetzt." Der Fall, der vom Amtsgericht Münster mit einem Strafbefehl beendet wurde, bezieht sich brisanterweise auf die sechs Millionen Daten, die in einer Aktion des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) gekauft worden waren, um öffentlich zu machen, wie leicht geklaute Daten zu erwerben sind. Unter anderem diesen Fall nutzte die Politik, um die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes anzuschieben, die schwerwiegende Eingriffe in die Adressbranche vorsieht und möglicherweise Zehntausende von Arbeitsplätzen gefährdet. Der DDV verurteilt die "Doppelmoral" dieses Falles. "Einerseits", so Tapp, "kommt ein krimineller Datendieb mit einer minimalen Geldstrafe davon, andererseits wird eine solche Straftat aber dazu genutzt, ein funktionierendes Gesetz zu verschärfen und das Gefüge zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Handlungsfreiheit aus den Angeln zu heben." Zum Glück, so Tapp weiter, erkennen auch Politiker diese Tatsache und bezieht sich dabei auf ein Interview mit der neuen Verbraucherministerin Ilse Aigner im Handelsblatt vom 8. Januar. Dort räumt sie ein, dass "das Strafmaß heute nur in keiner Weise ausgeschöpft" werde. Seit 2003 hätte man "gerade mal 24 Strafanträge wegen Datenmissbrauchs..." gehabt. "Insgesamt gab es gerade mal 257 Bußgelder und Verwarnungen", wird Aigner im Handelsblatt zitiert. Tapp: "Wir hoffen doch sehr, bei der Novellierung des BDSG wird bedacht, dass niemandem geholfen ist, wenn man immer mehr Gesetze erfindet, anstatt bestehende auszuschöpfen."
Viren, Phishing, Spyware: Gefahren und Abwehrstrategien
Sascha Recktenwald
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