Manager sind auch nur Menschen. Das sollte man sich immer vor
Augen halten, wenn man ihnen leichtfertiges oder eigensüchtiges
Handeln vorwirft, egal ob im Fall des pleite gegangenen
Handy-Herstellers
BenQ-Siemens,
ob im Fall des Verdachts auf Insider-Handel bei Chef und
Finanzvorstand von
freenet oder
ob im Fall der Finanzkrise bei Banken und der daraus folgenden
Wirtschaftskrise.
Auch Top-Manager machen dieselben Fehler wie alle Menschen:
Sie überschätzen gern ihr eigenes Können, halten beispielsweise
eine Situation
noch für beherrschbar, die sich längst ihrer Kontrolle entzogen
hat. Sie versuchen, es allen recht zu machen, auch dann, wenn
sie dazu Kompromisse oder Risiken eingehen,
die unverantwortlich sind.
Und sie denken auch an den eigenen Geldbeutel und nehmen
den "einen oder anderen Euro" oder, genauer gesagt, die "eine oder
andere Million" gerne mit, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.
Doch wer top verdient, von dem kann auch gefordert werden,
dass er eine Top-Leistung bringt, und die genannten Fehler
zumindest seltener macht als durchschnittliche Menschen. Und wenn
es doch zu erheblichen Fehlern kommt, dürfen die Konsequenzen bei
einem Top-Manager auch
durchaus härter ausfallen als beim Durchschnittsbürger. Doch muss
man dabei Augenmaß bewahren.
Rückforderungen des insolventen Unternehmens

Bei der BenQ-Siemens-Pleite
spricht vieles dafür, dass die von BenQ eingesetzten Manager
zum Schluss vor allem im Interesse des taiwanesischen Mutterkonzerns
und weniger im Interesse des deutschen Ablegers BenQ Mobile
gehandelt haben. Laut dem Insolvenzverwalter wurden
deutliche Vermögensverschiebungen
festgestellt. Auch soll zu spät Insolvenz angemeldet
worden sein, als der Handy-Hersteller bereits monatelang
überschuldet war. Die gesetzlich zulässige Frist beträgt nur
drei Wochen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, dass
die Ex-Manager für beiseite geschaffte Gelder und die
verspätete Insolvenz-Anmeldung haften sollen. Andererseits
dürfte bei den drei verklagten Managern allenfalls ein kleiner Teil
der 1,2 Milliarden Euro zu erlösen sein, die BenQ Mobile
seinen Gläubigern schuldet. Auch,
wenn es um etliche Millionen geht, hat die entsprechende Klage
des Insolvenzverwalters vor allem Symbolcharakter.
Ebenso ist fraglich, ob Haftungsklagen wie bei BenQ Mobile
die Managerkaste insgesamt dazu bewegen, sich mehr im Sinne des
Unternehmens zu verhalten. Denn ebenso ist denkbar, dass die
Manager ihre Kreativität vor allem dafür einsetzen, Wege zu
finden, die Haftung doch weitgehend auszuschließen, sei es durch
entsprechende Klauseln im Anstellungsvertrag oder durch
Versicherungen. Die Versicherungsprämie wird im Zweifelsfall
der Betrieb zahlen müssen, was die Managerkosten weiter erhöht.
Sollten alle Risiko-Ausschluss-Bemühungen der Manager
fehlschlagen, werden sie dennoch nicht tatenlos bleiben, sondern
für das Haftungsrisiko entsprechende Aufschläge auf ihr Gehalt
fordern: Je höher die Gefahr, durch die
Manager-Tätigkeit am Schluss mit Millionen-Schulden dazustehen,
desto höher muss auch das Honorar im Erfolgsfall sein. Die
absurde Folge wäre, dass die Managergehälter umso mehr steigen,
je öfter einzelne Betriebe erfolgreich ihre Ex-Manager auf
Schadensersatz verklagen.
Aktionoptionen: künftig unbrauchbar?

Aktien, entweder als Option oder zum Vorzugspreis, gelten allgemein
als attraktiver Bestandteil der Managervergütung. Dumm nur, wenn
immer strengere Insider-Vorschriften den Managern den Handel mit
den so erhaltenen Aktien praktisch unmöglich machen. Geht es der
Firma gut, werden die Manager die Aktien in der Hoffnung auf
steigende Kurse weiter halten. Geht es ihr nicht gut, wissen sie
das zuerst und dürfen genau deswegen nicht verkaufen.
Werden Aktienverkäufe des Managements zudem veröffentlicht,
besteht immer die Gefahr, dass ein Verkauf eines Aktienpakets durch
das Führungspersonal auch die Anleger verunsichert und der Kurs in
der Folge abrutscht, egal, ob Krise oder nicht. Schließlich kann
so ein Verkauf ja auch dem oft aufwändigen privaten Lebensstil
dienen.
Vor diesem Hintergrund klingt die
Einlassung von freenet-Chef Spoerr,
sein strittiger Aktienverkauf vom Juli 2004 kurz vor Veröffentlichung
von schlechten Zahlen sei schon seit Monaten beschlossene Sache gewesen, nachvollziehbar:
Indem das Management sich verpflichtete, durch Optionen erhaltene
Aktien immer baldmöglichst zu verkaufen, könnten Spekulationen über
mögliche andere Verkaufsgründe vermieden werden. Spoerr wird freilich
beweisen müssen, dass es diesen Beschluss wirklich gab, durch Vorlage
von Dokumenten, oder dadurch, dass auch die
anderen Führungsmitglieder sich an eine entsprechende Absprache hielten.
Fazit: Zukunftsbezogene Vergütung - in Geld

Beide dargestellten Fälle lassen sich zu einem Fazit zusammenfassen:
Unternehmen sollten Manager möglichst nach ihrer langfristigen
Leistung bezahlen, nicht nach kurzfristigem Erfolg. Aktienoptionen
erscheinen vor diesem Hintergrund eher ungeeignet, da diese die
Erwartungshaltung der Anleger widerspiegeln, die sich durch
kurzfristige positive, aber langfristig schädliche Maßnahmen
manipulieren lassen.
Sinnvoller erscheint daher ein Vertrag mit einem ordentlichen
Grundgehalt und einer starken leistungsbezogenen Komponente, die
erst in der Zukunft in Abhängigkeit von der Entwicklung des
Unternehmens ausbezahlt wird. Wirtschaftet ein Manager eine
Firma herunter, muss diese sich gar nicht erst darum bemühen,
vor Gericht Gelder zurückzuerlangen, sondern kann einfach die
künftige Vergütung streichen.
Die genauen Regeln für die leistungsbezogene Vergütung sollten
bereits bei der Einstellung ausgehandelt und vertraglich festgelegt
werden. Ein Gesetz kann vorschreiben, dass der Zeitpunkt des
Vertragsschlusses auf geeignetem Weg zu dokumentieren ist, beispielsweise
durch digitale Signaturen unabhängiger Zeitstempel-Dienste oder
durch Hinterlegung bei einem Notar, um spätere Rückdatierungen
auszuschließen.
Platz für absurde Sonderzahlungen wie den millionenschweren
Goldenen Handschlag an Ackermann,
Esser und Co. im Rahmen der
Mannesmann-Übernahme gibt es dann
nicht mehr.
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