![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Editorial: Mehr Haftung für Manager!?25.01.2009
17:23 Millionenrückforderungen könnten zum Bumerang werden
Manager sind auch nur Menschen. Das sollte man sich immer vor
Augen halten, wenn man ihnen leichtfertiges oder eigensüchtiges
Handeln vorwirft, egal ob im Fall des pleite gegangenen
Handy-Herstellers BenQ-Siemens,
ob im Fall des Verdachts auf Insider-Handel bei Chef und
Finanzvorstand von freenet oder
ob im Fall der Finanzkrise bei Banken und der daraus folgenden
Wirtschaftskrise.
Auch Top-Manager machen dieselben Fehler wie alle Menschen: Sie überschätzen gern ihr eigenes Können, halten beispielsweise eine Situation noch für beherrschbar, die sich längst ihrer Kontrolle entzogen hat. Sie versuchen, es allen recht zu machen, auch dann, wenn sie dazu Kompromisse oder Risiken eingehen, die unverantwortlich sind. Und sie denken auch an den eigenen Geldbeutel und nehmen den "einen oder anderen Euro" oder, genauer gesagt, die "eine oder andere Million" gerne mit, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Doch wer top verdient, von dem kann auch gefordert werden, dass er eine Top-Leistung bringt, und die genannten Fehler zumindest seltener macht als durchschnittliche Menschen. Und wenn es doch zu erheblichen Fehlern kommt, dürfen die Konsequenzen bei einem Top-Manager auch durchaus härter ausfallen als beim Durchschnittsbürger. Doch muss man dabei Augenmaß bewahren. Rückforderungen des insolventen UnternehmensBei der BenQ-Siemens-Pleite spricht vieles dafür, dass die von BenQ eingesetzten Manager zum Schluss vor allem im Interesse des taiwanesischen Mutterkonzerns und weniger im Interesse des deutschen Ablegers BenQ Mobile gehandelt haben. Laut dem Insolvenzverwalter wurden deutliche Vermögensverschiebungen festgestellt. Auch soll zu spät Insolvenz angemeldet worden sein, als der Handy-Hersteller bereits monatelang überschuldet war. Die gesetzlich zulässige Frist beträgt nur drei Wochen. Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, dass die Ex-Manager für beiseite geschaffte Gelder und die verspätete Insolvenz-Anmeldung haften sollen. Andererseits dürfte bei den drei verklagten Managern allenfalls ein kleiner Teil der 1,2 Milliarden Euro zu erlösen sein, die BenQ Mobile seinen Gläubigern schuldet. Auch, wenn es um etliche Millionen geht, hat die entsprechende Klage des Insolvenzverwalters vor allem Symbolcharakter. Ebenso ist fraglich, ob Haftungsklagen wie bei BenQ Mobile die Managerkaste insgesamt dazu bewegen, sich mehr im Sinne des Unternehmens zu verhalten. Denn ebenso ist denkbar, dass die Manager ihre Kreativität vor allem dafür einsetzen, Wege zu finden, die Haftung doch weitgehend auszuschließen, sei es durch entsprechende Klauseln im Anstellungsvertrag oder durch Versicherungen. Die Versicherungsprämie wird im Zweifelsfall der Betrieb zahlen müssen, was die Managerkosten weiter erhöht. Sollten alle Risiko-Ausschluss-Bemühungen der Manager fehlschlagen, werden sie dennoch nicht tatenlos bleiben, sondern für das Haftungsrisiko entsprechende Aufschläge auf ihr Gehalt fordern: Je höher die Gefahr, durch die Manager-Tätigkeit am Schluss mit Millionen-Schulden dazustehen, desto höher muss auch das Honorar im Erfolgsfall sein. Die absurde Folge wäre, dass die Managergehälter umso mehr steigen, je öfter einzelne Betriebe erfolgreich ihre Ex-Manager auf Schadensersatz verklagen. Aktionoptionen: künftig unbrauchbar?Aktien, entweder als Option oder zum Vorzugspreis, gelten allgemein als attraktiver Bestandteil der Managervergütung. Dumm nur, wenn immer strengere Insider-Vorschriften den Managern den Handel mit den so erhaltenen Aktien praktisch unmöglich machen. Geht es der Firma gut, werden die Manager die Aktien in der Hoffnung auf steigende Kurse weiter halten. Geht es ihr nicht gut, wissen sie das zuerst und dürfen genau deswegen nicht verkaufen. Werden Aktienverkäufe des Managements zudem veröffentlicht, besteht immer die Gefahr, dass ein Verkauf eines Aktienpakets durch das Führungspersonal auch die Anleger verunsichert und der Kurs in der Folge abrutscht, egal, ob Krise oder nicht. Schließlich kann so ein Verkauf ja auch dem oft aufwändigen privaten Lebensstil dienen. Vor diesem Hintergrund klingt die Einlassung von freenet-Chef Spoerr, sein strittiger Aktienverkauf vom Juli 2004 kurz vor Veröffentlichung von schlechten Zahlen sei schon seit Monaten beschlossene Sache gewesen, nachvollziehbar: Indem das Management sich verpflichtete, durch Optionen erhaltene Aktien immer baldmöglichst zu verkaufen, könnten Spekulationen über mögliche andere Verkaufsgründe vermieden werden. Spoerr wird freilich beweisen müssen, dass es diesen Beschluss wirklich gab, durch Vorlage von Dokumenten, oder dadurch, dass auch die anderen Führungsmitglieder sich an eine entsprechende Absprache hielten. Fazit: Zukunftsbezogene Vergütung - in GeldBeide dargestellten Fälle lassen sich zu einem Fazit zusammenfassen: Unternehmen sollten Manager möglichst nach ihrer langfristigen Leistung bezahlen, nicht nach kurzfristigem Erfolg. Aktienoptionen erscheinen vor diesem Hintergrund eher ungeeignet, da diese die Erwartungshaltung der Anleger widerspiegeln, die sich durch kurzfristige positive, aber langfristig schädliche Maßnahmen manipulieren lassen. Sinnvoller erscheint daher ein Vertrag mit einem ordentlichen Grundgehalt und einer starken leistungsbezogenen Komponente, die erst in der Zukunft in Abhängigkeit von der Entwicklung des Unternehmens ausbezahlt wird. Wirtschaftet ein Manager eine Firma herunter, muss diese sich gar nicht erst darum bemühen, vor Gericht Gelder zurückzuerlangen, sondern kann einfach die künftige Vergütung streichen. Die genauen Regeln für die leistungsbezogene Vergütung sollten bereits bei der Einstellung ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden. Ein Gesetz kann vorschreiben, dass der Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf geeignetem Weg zu dokumentieren ist, beispielsweise durch digitale Signaturen unabhängiger Zeitstempel-Dienste oder durch Hinterlegung bei einem Notar, um spätere Rückdatierungen auszuschließen. Platz für absurde Sonderzahlungen wie den millionenschweren Goldenen Handschlag an Ackermann, Esser und Co. im Rahmen der Mannesmann-Übernahme gibt es dann nicht mehr. Weitere Editorials
12.02.12 - Editorial: Wie viel wovon?
05.02.12 - Editorial: Vodafone will die Rechnung nicht mehr bringen 29.01.12 - Editorial: Aufforderung zur Copyright-Verletzung 22.01.12 - Editorial: Kim "DotCom" Schmitz mega-verhaftet 08.01.12 - Editorial: Unsere tägliche Lizenzvereinbarung gib uns heute! 18.12.11 - Editorial: Googles wahrscheinlich noch teurer Sieg 11.12.11 - Editorial: Datenberg statt Datenschutz bei den Vorratsdaten 04.12.11 - Editorial: Verabschiedet sich RIM von seinen Blackberrys? 27.11.11 - Editorial: Ein Jahrzehnt vergangen, Entscheidung vertagt 20.11.11 - Editorial: Sperr mich nicht! Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 25.01.2009:
- |
|
Handy finden und vergleichen
Handy-Specials
Dual-SIM-Handys,
Blackberrys,
Neue Handys
Handy-Ratgeber
iPhone 4S, 4 und 3GS, iPhone 5, iPhone 6, iPhone-Tarife, Android-Handys, Windows Phone, Outdoor, Handys ohne Kamera
So funktioniert der Touchscreen
Aktuelle Handys im Test:
Tipps & Pflege: Handyakkus Unterwegs: Handy Navigation Ungeliebte Sperre: SIM-Lock Ohne Sperre: SIM-Lock entfernen So geht's: Handy entsorgen Mehr Platz: Speicherkarten Was ist eine Micro-SIM?
Nokia 700 im Test
Aktuelle Tablets im Test:
Handy finden und vergleichen
Meinung und Diskussion:
Test Samsung Galaxy Xcover Kurztest: Nokia Lumia 710 Simvalley SPX-5 UMTS im Test Samsung Wave 3 im Test Test: Sony Ericsson Xperia Pro Einfach-Handy im Test HTC Radar im Test
Tarife der Netzbetreiber
Tarifwechsel während Laufzeit
Tarife der Provider
Sonderrufnummern
Ratgeber:
Vertragsverlängerung Prepaid-Tarife Vertragskunden (Privat) Geschäftskunden Minutenpakete-Vergleich Info-SMS bei verpassten Anrufern Homezone-Tarife der Netzbetreiber Schüler-/Studenten-Tarife
Rufnummernmitnahme
Technisches:
Kostenfallen vermeiden Handy-Touchscreen MultiSIM: Mehrkarten-Lösungen Smartphones So halten Akkus länger Instant Messenger
So funktioniert ein Mobilfunknetz
Messaging:
Sonstiges
Mailbox (AB im Netz) Rufumleitung und Steuercodes Übersicht: Netzausfälle
Nahfunk: NFC und RFID
Mobilfunk-Kostenkontrolle Handy im Ausland Satelliten-Telefonie Bezahlen per Handy Callback per Handy Callthrough per Handy Netzqualität, Strahlenrisiko mobile Daten & Taktung
Handy-Hersteller Datenbank
Handy richtig entsorgen
Übersicht: Alle neuen Handys
Aktuelle Handys im Test
Handyakkus: Tipps & Pflege Navigation mit dem Handy So funktioniert der Touchscreen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||