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Call by Call bei neuen Telekom-Anschlüssen: Regulierung im März

23.01.2009
09:00

Bundesnetzagentur will damit Klarheit schaffen

Der jüngste Schritt der Deutschen Telekom, ihre Double-Play-Pakete - zunächst nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch - auf All-IP-Basis zu schalten und für diese Anschlüsse kein Call by Call und keine Preselection anzubieten, sorgt für Alarmismus in der Branche. Bei diesen Anschlüssen wird auf einen klassischen Festnetzanschluss verzichtet und die Telefonie anstelle dessen über das Internet realisiert.

Die Bundesnetzagentur - so BNetzA-Pressesprecher Rudolf Boll gegenüber teltarif.de - wird im März eine neue Regulierungsverfügung vorstellen, in der auch das Thema NGN-Anschlüsse der Telekom Eingang finden wird.

Bundesnetzagentur will Klarheit schaffen

Mit der Regulierungsverfügung, so Boll, werde man "die Sache in jedem Fall klarstellen", so dass alle Beteiligten wüssten, woran Sie dann seien. Bis dahin lässt die BNetzA die Telekom aber wohl gewähren, da sie ihr NGN-Produkt bislang nicht aktiv vermarktet. Offiziell, so Pressesprecher Boll, weiß man bei der Bundesnetzagentur aber noch immer nichts von dem neuen Telekom-Produkt, eine entsprechende Information sei der BNetzA bislang nicht zugegangen. In die Regulierungsverfügung sollen auch die Ergebnisse einer schon im August vergangenen Jahres gestarteten Anhörung fließen. Diese war im Rahmen der von der BNetzA periodisch erhobenen "Marktanalyse und -definition" im August vergangenen Jahres durchgeführt worden, hatte durch den Start eines NGN-Komplettpakets (congstar komplett) der Telekom-Tochter congstar aber erheblich an Brisanz gewonnen. Denn der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatte massive Kritik erhoben und sich an die BNetzA gewandt.

Bevor die Regulierungsverfügung durch die Bundesnetzagentur endgültig verabschiedet werden kann, gibt es ab Vorlage des Papiers im März eine sogenannte Konsultationsphase. Hier können alle Beteiligten Stellungnahmen abgeben; für die Verfahrensdauer gibt es allerdings keine Frist, so dass sich die Angelegenheit lange hinziehen könnte, bevor sich die Bundesnetzagentur letztlich zu einer Entscheidung durchringt.

Knackpunkt: Paragraph 40 Telekommunikationsgesetz

Über den potenziellen Inhalt der Regulierungsverfügung wollte sich die Bundesnetzagentur nicht äußern. Möglich wäre beispielsweise, dass die Telekom verpflichtet wird, auch bei All-IP-Anschlüssen Call by Call und Preselection anzubieten. Die generelle Verpflichtung zum Anbieten von Call by Call und Preselection findet sich in Paragraph 40 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dieses unterscheidet aber nicht zwischen verschiedenen Netzen und Zugangsmöglichkeiten, so dass es letztlich Auslegungssache ist, ob Paragraph 40 TKG auch Anwendung bei NGN/All-IP-Anschlüssen findet. Technisch ist die Realisierung von Call by Call bei NGN-Anschlüssen kein Problem, wie das Beispiel Schweiz zeigt.

VATM erwartet Festschreiben von Call by Call durch die BNetzA

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner glaubt, "dass die Telekom mit ihren neuen All-IP-Angeboten versucht, durch die Hintertür Call by Call und Preselection auszuschalten." Man gehe davon aus, "dass die Bundesnetzagentur auch in der neuen Regulierungsverfügung die Verpflichtung zur Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl technologieneutral festschreiben und entsprechend durchsetzen wird. Wir erwarten, dass die Telekom dazu verpflichtet wird, auch bei ihren All-IP-Anschlüssen Call-by-Call- und Preselection zu ermöglichen."

Denn, so der VATM: "Weder aus wirtschaftlicher noch aus technischer Sicht gibt es irgendeinen Grund, bei einem IP-Telefonanschluss diese stark genutzten Wahl- und Einsparmöglichkeiten für den Verbraucher einzuschränken. Gerade mit Blick auf die technische Aufrüstung der Netze ist es daher äußerst wichtig, dass die Bundesnetzagentur die Einhaltung der technologieneutralen Verpflichtung durchsetzt."

Call-by-Call-Anbieter besorgt

Die von einer möglichen Umstellung von Telekom-Anschlüssen auf NGN ohne Call-by-Call-Möglichkeit wohl am meisten betroffene Branche der Call-by-Call-Anbieter, reagiert verständlicherweise verärgert, aber auch mit Sorge, auf das Vorgehen der Deutschen Telekom. "Wir sehen diesbezüglich der Zukunft etwas zerknittert entgegen", sagt André Balzen vom Call-by-Call-Anbieter Callax Telecom. "Wenn die heute den Schalter umlegen, wäre das ganz schlecht."

Markus Lotz von 3U Telecom ist überzeugt: "Die Richtung, die die Telekom am liebsten gehen würde, ist, alternative Anbieter aus dem Markt herauszudrängen." Auch bei 3U sieht man die Entwicklung "mit einer gewissen Sorge" und hat intern bereits entschieden, "dass man sich an die BNetzA wendet, dort anklopft und schaut, welche Meinung man dort vertritt."

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
'Pre selection Youyii 13.09.11 21:59
BNetzA droht Telekom Zwangsgeld an spaghettimon. 09.02.11 22:52
Verstehe das Problem nicht ger1294 17.01.11 12:22
RE: einfache Lösung-Congstar verkaufen Janmichael 16.01.11 11:05
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre