![]() |
||||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Streit um Google-Adword "bananabay" (aktualisiert)22.01.2009
11:07 EuGH muss im Streit um Internetwerbung mit Google-Adwords entscheiden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss jetzt
entscheiden, ob einem möglichen Missbrauch von Markennamen bei der
Internetwerbung ein Riegel vorgeschoben werden muss.
Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte heute den
Luxemburger Richtern ein entsprechendes Verfahren zur
Vorabentscheidung vor. (AZ: I ZR 125/07 - Beschluss vom 22. Januar 2009)
In dem Grundsatzverfahren geht es um die Frage, ob ein Unternehmen Markennamen der Konkurrenz als Schlüsselbegriff (Adword) einsetzen darf. Adwords sind mit Werbeanzeigen beispielsweise bei Google verknüpft, so dass die Werbung rechts neben der Trefferliste erscheint, sobald der Schlüsselbegriff in die Suchmaschine eingegeben wird. "Die eigentlich streitige Frage, ob Adword-Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt, ist damit nach wie vor offen", sagte der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm. Verfahren ist für die Online-Werbung von zentraler BedeutungGeklagt hatte ein Erotikartikel-Händler, der seine Ware unter dem Markennamen "bananabay" im Internet vertreibt. Ein Konkurrent hatte "bananabay" bei Google als Adword angegeben, so dass seine Anzeige immer dann erschien, wenn das Wort in die Suchmaschine eingegeben wurde. Aus Sicht des Klägers wollte er die Kunden damit auf seine eigene Homepage locken. Dies sei eine Verletzung des markenrechtlichen Schutzes. Die Frage, ob damit der Markenschutz unterlaufen wird, ist nach den Worten des BGH auf der Grundlage des harmonisierten europäischen Rechts zu entscheiden - für dessen Auslegung der EuGH in Luxemburg zuständig ist. Deshalb müsse das Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt werden. Der Ausgang des Verfahrens ist nach Einschätzung von Experten von zentraler Bedeutung für die Online-Werbung. Die markenrechtliche Zulässigkeit dieser Werbeform werde von den Gerichten in den unteren Instanzen bisher unterschiedlich beurteilt. Sinn und Zweck der Adword-Werbung ist es, potenzielle Käufer möglichst zielgenau zu erreichen und damit Streuverluste zu vermeiden. In zwei weiteren Fällen, in denen es um Firmennamen ging, hat der BGH die Klagen der Unternehmen abgewiesen. Die Nutzung des Firmennamens "Beta Layout GmbH" als Adword führe nicht zu einer Verwechslungsgefahr, weil der Internetnutzer die dadurch hervorgerufene Anzeige nicht mit dem Firmennamen verwechseln könne.
Angebote unserer Partner
Unitymedia:
Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken.
Jetzt zugreifen!
ddp / dpa / Anja Zimmermann
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 22.01.2009:
- |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||