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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung21.01.2009
17:06 Kritiker warnen vor Gesetzeslücken, auch die Bahn missachtet DatenschutzInhaltsverzeichnis:1. Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant2. BKA-Präsident: Bislang noch keine Onlinedurchsuchung
Das Thema Datenschutz gerät diese Woche wieder mächtig in die Schlagzeilen. Medienberichten zufolge hat die Deutsche Bahn über einen längeren Zeitraum Angestellte und deren Angehörige
ausforschen lassen und dabei erheblich gegen den Datenschutz
verstoßen. Insgesamt sollen von der Spitzel-Aktion mehr als 1000
Personen betroffen sein, berichtet das Magazin Stern heute
vorab unter Berufung auf interne Auftragsunterlagen. Unter den
Betroffenen sei auch ein Großteil des oberen Managements.
nächste Seite: BKA-Präsident: Bislang noch keine Onlinedurchsuchung
Die Deutsche Bahn hatte Ermittlungen gegen Mitarbeiter bereits im vergangenen Jahr eingeräumt und mit dem Kampf gegen Korruption in den eigenen Reihen begründet. Der Hinweis auf mögliche Verstöße gegen den Datenschutz werde "ernst genommen", sagte nun der Anti-Korruptionsbeauftragte der Bahn, Wolfgang Schaupensteiner. Laut Bahn hat der Berliner Datenschutzbeauftragte die fehlende Unterrichtung von Mitarbeitern nach durchgeführten Untersuchungen kritisiert. Vorratsdatenspeicherung soll ausgeweitet werden
Auch die Bundesregierung steht bezüglich der Themen Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik.
So protestieren Internetnutzer und Datenschützer
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll damit neue Kompetenzen erhalten, um die Informationstechnik des Bundes stärker zu sichern. Das Amt darf demnach automatisch alle Daten auswerten, die bei der Kommunikation von Unternehmen und Bürgern mit Bundesbehörden anfallen. Ferner sollen Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen dürfen, um Störungen einzugrenzen und zu beseitigen.
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