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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Free-SMS aus dem Internet verschicken08.01.2009
14:08 Bei kostenlosen SMS-Versand-Angeboten lieber zweimal hinsehen
"Bleibt es bei heute Abend?" - mit
einer SMS lassen sich viele Dinge kurz und unkompliziert klären. Oft
ist das Simsen aber auch nur Spielerei und Zeitvertreib. Doch das
Vergnügen kann schnell zu einem teuren Spaß werden: Fällt auch die
einzelne SMS nicht groß ins Gewicht, die Masse macht's. Der Versand
von SMS aus dem
Internet ist eine Kosten
sparende Alternative.
Allerdings ist Vorsicht geboten, denn häufig versteckt sich hinter
einer Gratis-SMS ein teures Abo.
"Je verlockender und attraktiver das Angebot, desto mehr sollten
Nutzer auf der Hut sein", rät Brigitte Sievering-Wiechers von der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
in Stuttgart.
Anbieter setzten
Gratis-SMS oft als Lockmittel ein, warnt sie. Hinter dem
vermeintlichen Schnäppchen verberge sich dann ein teures Abo. Darüber
hinaus müssen sich Nutzer oft auch mit einer Flut von Werbung
herumschlagen.
Um der Vertragsfalle zu entgehen, gilt es einige Punkte zu beachten. Zum einen sollten Nutzer das Angebot genau unter die Lupe nehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Kleingedruckte sollten genaustens gelesen werden. Vorsicht ist besonders bei der Angabe persönlicher Daten gefragt. Wenn der Anbieter eine Bankverbindung fordert, sollten die Alarmglocken schrillen, denn je mehr der Anbieter wissen will, desto kritischer sollten Nutzer dem Angebot gegenüberstehen. Auch die Frage nach der Postanschrift sollte stutzig machen. Screenshot als BeweismittelIn jedem Fall könne es hilfreich sein, die Seite als Screenshot abzuspeichern oder die AGB auszudrucken. "Die Betreiber ändern die Seiten ständig. Da sollte man für den Fall der Fälle schon einen Beweis in der Hand haben", erläutert Sievering-Wiechers. Ist man erst einmal in eine Abo-Falle getappt, ist es schwierig, sich wieder heraus zu winden. Um juristisch gegen das Abo vorgehen zu können, müssten Betroffene nachweisen, dass der Vertragsabschluss vom Anbieter bewusst verschleiert wurde. Seriöser seien in der Regel bezahlte SMS-Services im Internet, bei denen die Nutzer vorab ein Guthaben einzahlen. Die Aufladung erfolge per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte. Auf unseren Infoseiten finden Sie unterschiedliche Anbieter im Überblick. dpa / Anja Zimmermann
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