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Vorratsdatenspeicherung betrifft jetzt auch Internet-Verbindungen


Grundsatz-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung für 2009 erwartet  23.12.2008
15:01

Nach den Verbindungsdaten beim Telefonieren werden vom 1. Januar an auch alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert. Darauf wies der Branchenverband Bitkom heute in Berlin hin. Zu der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wird 2009 ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Diese war bereits Ende 2007 beschlossen worden. Begründet wurde das Gesetz, das auf Vorgaben der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, mit der Abwehr der terroristischen Bedrohung.
     Beim Internetzugang werden ab 1. Januar die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internet-Nutzung sowie die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung) gespeichert. Bei der elektronischen Post werden die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Absender und Empfänger gespeichert. Auch die Daten der Internettelefonie werden erfasst. Festgehalten werden jeweils nur die Verbindungsdaten, nicht aber, welche Seiten im Internet besucht wurden und auch nicht die Inhalte von Gesprächen.
     Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Bei einem konkreten Verdacht haben Strafverfolger darauf Zugriff. Die Verbindungsdaten beim Telefonieren im Fest- und Mobilfunk-Netz werden bereits seit Anfang 2008 gespeichert.

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Betreff Autor Datum
RE: Wischi-Waschi-Urteil! zbsi 03.03.10 10:37
RE: Frage zum Urteil spaghettimon. 02.03.10 21:37
RE: Frage zum Urteil preisspecht 02.03.10 19:03
RE: Wischi-Waschi-Urteil! spaghettimon. 02.03.10 18:58
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-III, Erwachsene ab 14 Jahre