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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 19.03.2010 |
Das Unternehmen eteleon ist vielen durch interessante Mobilfunk-Angebote, oft auch als Bundle mit Fernsehern, Notebooks oder anderen Zugaben bekannt. In
letzter Zeit häufen sich aber die Beschwerden über das Münchener Unternehmen - insbesondere über dessen Verhalten bei seinen periodisch stattfindenden klarmobil-Angeboten.
Auch unser Leser Jochen S. bestellte im Mai ein solches klarmobil-Paket, bestehend aus zwei Siemens-Handys des Modells A31 und zwei klarmobil-Karten im 12-Cent-Specialtarif. Neben dem derzeit obligatorischen Starterpreis von 9,95 Euro pro Karte (Kunden erhalten für diesen Betrag aktuell drei Monate lang je 1 000 Freiminuten in das deutsche Festnetz) sollen für das Angebot keine Kosten anfallen. Zum Zeitpunkt der Bestellung von Jochen S. waren es noch 10 Euro pro Karte, die als Startguthaben verrechnet wurden. Da es sich bei klarmobil um einen Mobilfunkdiscounter handelt, gibt es weder eine Laufzeit noch eine etwaige Kündigungsfrist. Dies wurde und wird im Angebot von eteleon auch per "Jederzeit kündbar" und "Laufzeit: 0 Monate" explizit so beworben.
Auf die Kündigung folgte eine Rechnung
Widerruf oder Kündigung? Für eteleon oft dasselbe
Wir konfrontierten nun eteleon selbst mit den Vorwürfen. Die Justiziarin des Unternehmens teilte uns zunächst mit, man könne durchaus zwischen Kündigung und Widerruf unterscheiden. Man weise die Kunden in den Begrüßungsschreiben auch darauf hin, dass man (nur) bei Widerruf 35 Euro pro Karte als Entschädigung für das jeweils versandte Handy berechne, wenn es nicht wieder zurückgesandt werde. Die meisten Kunden würden eben nicht kündigen, sondern das Angebot widerrufen. In diesem Fall erhalte eteleon keine Provision durch klarmobil.
"Im System etwas schiefgelaufen"
eteleon signalisiert Entgegenkommen Weitere Artikel aus der Serie "teltarif hilft"
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