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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Verbraucherzentrale warnt vor Mahnungs-Schwemme05.12.2008
11:16 Angeblich angefallene Kleinstbeträge sollen eingetrieben werden
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor massenhaft versendeten Mahnungen einer Berliner Anwaltskanzlei. Dabei fordern die Advokaten Kleinstbeträge für Telekommunikationsdienstleistungen - zum Beispiel für Call-by-Call-Anrufe oder Internet-by-Call -, die teilweise bereits Jahre zurückliegen. Im Falle der Nichtzahlung wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht.
Wie die Verbraucherzentrale schreibt, handelt es sich hauptsächlich um Mahnungen des Abrechnungs-Dienstleisters Nexnet GmbH oder direkt von Telefonunternehmen. Wer eine solche Mahnung erhält, sollte unbedingt prüfen, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist - im Idealfall über die Recherche der entsprechenden Telefonrechnung. In allen anderen Fällen ist dringend anzuraten, nach der Anspruchsberechtigung der Forderung zu fragen. Denn derjenige, der eine Forderung geltend macht, ist in der Pflicht, deren Rechtmäßigkeit auch nachzuweisen. Auf diese Beweise sollten Betroffene dann auch bestehen, und zwar in schriftlicher Form und nicht in Form eines Telefonats. Nexnet: Forderungen berechtigtDie Firma Nexnet teilt mittlerweile auf Ihrer Homepage mit: "Vor kurzem haben wir eine Vielzahl kleinerer Beträge, die teilweise bereits 2005 entstanden sind, an die Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede zur Bearbeitung übergegeben (sic!). (...) Diese Beträge wurden Ihnen ursprünglich mit der Telefonrechnung Ihrer Telefongesellschaft, z.B. Deutsche Telekom AG, unter der Rubrik 'Beträge anderer Anbieter' in Rechnung gestellt und uns anschließend als nicht bezahlt gemeldet. Wir haben diese Beträge zeitnah einmalig angemahnt, sie wurden aber bis heute nicht bezahlt. Zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung stellen wir den Anschlussinhabern auf Anfrage gerne einen Einzelverbindungsnachweis zur Verfügung."
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