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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Umstrittenes BKA-Gesetz im Bundesrat gestoppt28.11.2008
11:42 Uneinigkeit über Online-Durchsuchung und Zeugnisverweigerungsrecht
Mit dem umstrittenen BKA-Gesetz, das heute vom
Bundesrat zumindest vorerst gestoppt wurde, sollen dem
Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende polizeiliche Befugnisse
eingeräumt werden. Das vom Bundestag mit den Stimmen der
schwarz-roten Koalitionsmehrheit beschlossene Gesetz soll dem BKA
Kompetenzen zur Terrorabwehr übertragen und unter anderem die
Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater
Computer ermöglichen.
Dem Bundestagsbeschluss zufolge kann das BKA die Gefahrenabwehr in Fällen internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn "eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht". Im Rahmen der umstrittenen Online-Durchsuchung privater Computer soll dem BKA gestattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen durch den Einsatz entsprechender Programme "Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten". Den Ermittlern soll es aber - anders als von der Union ursprünglich gefordert - nicht gestattet sein, in die Wohnung eines Terrorverdächtigen zu gelangen, um auf seinem Computer eine Spionage-Software zu installieren. Auch wird die heimliche Computer-Durchsuchung bis Ende 2 020 befristet. Ein Richter muss die Online-Durchsuchung anordnen. Kernbereich privater Lebensgestaltung darf nicht verletzt werdenWerden dadurch Daten erhoben, müssen zwei BKA-Beamte und der BKA-Datenschutzbeauftragte sicherstellen, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird. In dringenden Fällen kann das BKA zunächst ohne Richterbeschluss Computer durchsuchen, muss dann aber die richterliche Genehmigung nachholen. Umstritten ist auch die vorgesehene akustische und optische Wohnraumüberwachung. Der Bundestagsbeschluss sieht hier vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige ebenfalls ausgespäht werden. Ferner erhält das BKA die Möglichkeit der Ausschreibung zur Rasterfahndung sowie Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz technischer Mittel zur Identifizierung und Lokalisierung von Handys. Einschränkungen soll es auch beim Zeugnisverweigerungsrecht sogenannter Berufsgeheimnisträger geben. Künftig werden demnach Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte mit Ausnahme von Strafverteidigern vom Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend ausgenommen und können von den neuen Ermittlungsmöglichkeiten mit betroffen sein. Dagegen behalten Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger das volle Zeugnisverweigerungsrecht. Weitere Artikel zum Thema Online-Durchsuchungen
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