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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Projekt Nachbarschaftspost: Bei Mahnung nicht zahlen15.11.2008
10:45 Verbraucherzentrale: Forderung muss nicht beglichen werden
Internetnutzer sehen sich mit Forderungen der
Online-Anbieter von
www.opendownload.de und
www.mega-downloads.net konfrontiert.
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
berichtet, versuchen die Firmen die Nutzer mit Schreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten zum Zahlen zu bewegen.
Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale rät: "Betroffene sollten sich durch
die Schreiben von Inkassobüros und Anwälten nicht einschüchtern lassen. Eine Forderung
muss nicht beglichen werden, wenn kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist."
Im April hatte der Anbieter von Nachbarschaftspost mit Anrufen auf angeblich wichtige Mitteilungen aus der Nachbarschaft hingewiesen, die über eine Internetseite abgerufen werden sollten. Hier werden die Nutzer aufgefordert sich anzumelden, um die entsprechende Nachricht abzurufen. Im Kleingedruckten in den AGB steht jedoch, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt. Zahlreiche Verbraucher gerieten so in die Vertragsfalle und sahen sich kurze Zeit später mit Forderungen über 216 Euro konfrontiert. Im Juli erreichte eine Mahnwelle der Connection Enterprises Ltd. die Surfer, die bisher nicht gezahlt hatten. Jetzt wird erneut der Druck erhöht. Die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn verschickt zur Zeit massenhaft Mahnungen über einen Vertrag für das "Projekt Nachbarschaftspost" an die Verbraucher, die bisher die Zahlung verweigerten. Das gleiche Vorgehen beobachtet die Verbraucherzentrale bei den Anbietern der Seiten "mega-downloads" und "opendownload". Hier arbeiten die Internetanbieter ebenfalls mit Anwälten und Inkassobüros zusammen, um den Druck auf Verbraucher zu erhöhen. Betroffene sollten daher in dem Schreiben den angeblich abgeschlossenen Vertrag widerrufen und den Vertragsschluss bestreiten, raten die Verbraucherschützer. Sie könnten sich auf arglistige Täuschung und Sittenwidrigkeit berufen. Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter www.vz-bawue.de Musterbriefe zum Herunterladen bereit. Die Verbraucherzentrale fordert zudem vom Gesetzgeber Regulierungsmaßnahmen, die genau vorgeben, dass ein gültiger Vertrag nur bei einer deutlichen Preisinformation sowie einer ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers im Internet zustande kommt. Weitere Meldungen zu unseriösen Zahlungsaufforderungen
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Ist das ein Wunder? | kunvivanto | 13.01.12 18:29 | |||||||
| RE: Ist das ein Wunder? | Zündi | 13.01.12 11:14 | |||||||
| RE: Ist das ein Wunder? | kunvivanto | 03.11.11 08:21 | |||||||
| RE: Ist das ein Wunder? | NicoFMuc | 30.10.11 11:35 | |||||||
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