Der
Vorstoß der Bundesregierung für einen besseren
Verbraucherschutz bei
unerwünschter Telefonwerbung findet im
Bundestag breite Zustimmung. "Sie ist ein Übel, und wir müssen und
werden etwas dagegen tun", sagte der Parlamentarische Staatssekretär
im Justizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), bei der ersten
Beratung des Gesetzentwurfs. Die Bundesregierung will Verbraucher
besser vor Belästigungen durch ungewollte Werbeanrufe und den Folgen
untergeschobener Verträge schützen.
Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen Firmen nach dem Entwurf bis
zu 50 000 Euro Geldbuße. Call Center, die ihre Rufnummer
unterdrücken, sollen bis zu 10 000 Euro zahlen. Bei telefonisch
abgeschlossenen Abonnements oder Handy-Verträgen soll der Kunde ein
Recht zum Widerruf bekommen. Im Fall langfristiger Verträge - zum
Beispiel beim Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters - soll eine
Firma künftig eine schriftliche Bestätigung des Neukunden einholen
müssen, aus der der Wunsch der Kündigung des bisherigen Anbieters
klar hervorgeht.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erklärte ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf.
"Wir verfolgen ein gemeinsames Ziel." Die Linke-Abgeordnete Karin
Binder kritisierte jedoch, das geplante Bußgeld sei viel zu niedrig.
"Das zahlen die aus der Portokasse."
Den Ländern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie wollen unter
anderem die schriftliche Bestätigung für alle Telefon-Geschäfte. Die
Bundesregierung lehnt dies jedoch ab.
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