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Telekom will Call by Call verbieten lassen (aktualisiert)


Bundesverwaltungsgericht weist Klage der Telekom ab  28.10.2008
15:52

Die Deutsche Telekom wehrt sich gegen die Verpflichtung, ihren Kunden die Durchleitung zu Call-by-Call-Vorwahlen zu ermöglichen. Eine entsprechende Klage gegen die Bundesnetzagentur verhandelt derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zuvor hatte die Telekom nach Angaben der Bundesnetzagentur ähnliche Verfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht verloren.
     Update: Mittlerweile gibt es dazu ein Urteil, mehr erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung.
     Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom wegen der ihrer Ansicht nach bestehenden "erheblichen Marktmacht" bei Festnetzanschlüssen verpflichtet, ihren Kunden das Telefonieren mit anderen Anbietern über sogenannte Preselection- oder Call-by-Call-Vorwahlen zu ermöglichen. Die Telekom begründet ihre Klage gegen die BNetzA damit, dass diese eine Regulierungsverfügung erlassen hatte, wonach die Telekom weiterhin verpflichtet ist, Call by Call anzubieten. Vor dieser Regulierungsverfügung war die entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Dieses hatte sich jedoch geändert. Das Urteil soll nach aktuellem Stand am Donnerstagvormittag bekanntgegeben werden.

T-Systems soll aus Regulierung entlassen werden

Die Deutsche Telekom versucht immer wieder, die Wettbewerber auszubremsen. Insbesondere die Nutzung über Call by Call war dem Ex-Monopolisten schon immer ein Dorn im Auge. So versuchten die Bonner in der Vergangenheit über die Beantragung hoher Durchleitungsgebühren oder den Versuch der Abschaffung der Rechnungslegung die Kunden langfristig wieder zu Telefonaten über das eigene Netz zu bewegen.
     In dem Leipziger Verfahren geht es ferner darum, in welcher Art und Weise die Telekom ihre Endkundenpreise regulieren lassen muss. Derzeit muss der Konzern seine geplanten Tarife zwar bei der Behörde einreichen, diese schreitet aber nur bei einem offensichtlichen Missbrauch ein. Des Weiteren gibt es eine nachträgliche Regulierung sollten Mittbewerber den Verdacht eines Missbrauchs bei einem neuen Tarif vermuten. Ferner will die Deutsche Telekom erreichen, dass die Geschäftskunden-Tochter T-Systems aus der Regulierung entlassen werden muss. Auch hier können Kunden, die konventionelle Telefonanschlüsse gebucht haben, Call-by-Call-Dienste nutzen.

VATM-Chef Jürgen Gützner: "Ganze Branche wird nicht gefragt"

Auf Anfrage von teltarif.de zeigte sich VATM-Chef Jürgen Grützner erstaunt von diesem Vorstoß der Telekom. Der habe erst durch die Berichterstattung von dem Verfahren erfahren. "Eine ganze Branche wird hier nicht gefragt", so Grützner. Das sei schwer nachzuvollziehen. Immerhin stehe auch die Zukunft verschiedener Firmen auf dem Spiel.

Weitere Artikel zur aktuellen Situation der Deutschen Telekom

 
Thorsten Neuhetzki mit Material von ddp
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RE: Sperre bei Vertragswechsel dandy85 07.11.08 11:52
RE: Sperre bei Vertragswechsel julobaer 07.11.08 11:45
RE: Sperre bei Vertragswechsel dandy85 07.11.08 11:14
RE: Sperre bei Vertragswechsel julobaer 07.11.08 11:06
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre