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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Die Deutsche Telekom wehrt sich gegen die
Verpflichtung, ihren Kunden die Durchleitung zu
Call-by-Call-Vorwahlen zu ermöglichen. Eine
entsprechende Klage gegen die
Bundesnetzagentur verhandelt derzeit
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zuvor hatte die Telekom
nach Angaben der Bundesnetzagentur ähnliche Verfahren vor dem
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht verloren.
Update: Mittlerweile gibt es dazu ein Urteil, mehr erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung. Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom wegen der ihrer Ansicht nach bestehenden "erheblichen Marktmacht" bei Festnetzanschlüssen verpflichtet, ihren Kunden das Telefonieren mit anderen Anbietern über sogenannte Preselection- oder Call-by-Call-Vorwahlen zu ermöglichen. Die Telekom begründet ihre Klage gegen die BNetzA damit, dass diese eine Regulierungsverfügung erlassen hatte, wonach die Telekom weiterhin verpflichtet ist, Call by Call anzubieten. Vor dieser Regulierungsverfügung war die entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Dieses hatte sich jedoch geändert. Das Urteil soll nach aktuellem Stand am Donnerstagvormittag bekanntgegeben werden.
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