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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Telekom will Call by Call verbieten lassen (aktualisiert)28.10.2008
15:52 Bundesverwaltungsgericht weist Klage der Telekom ab
Die Deutsche Telekom wehrt sich gegen die
Verpflichtung, ihren Kunden die Durchleitung zu
Call-by-Call-Vorwahlen zu ermöglichen. Eine
entsprechende Klage gegen die
Bundesnetzagentur verhandelt derzeit
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zuvor hatte die Telekom
nach Angaben der Bundesnetzagentur ähnliche Verfahren vor dem
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht verloren.
Update: Mittlerweile gibt es dazu ein Urteil, mehr erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung. Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom wegen der ihrer Ansicht nach bestehenden "erheblichen Marktmacht" bei Festnetzanschlüssen verpflichtet, ihren Kunden das Telefonieren mit anderen Anbietern über sogenannte Preselection- oder Call-by-Call-Vorwahlen zu ermöglichen. Die Telekom begründet ihre Klage gegen die BNetzA damit, dass diese eine Regulierungsverfügung erlassen hatte, wonach die Telekom weiterhin verpflichtet ist, Call by Call anzubieten. Vor dieser Regulierungsverfügung war die entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Dieses hatte sich jedoch geändert. Das Urteil soll nach aktuellem Stand am Donnerstagvormittag bekanntgegeben werden. T-Systems soll aus Regulierung entlassen werdenDie Deutsche Telekom versucht immer wieder, die Wettbewerber auszubremsen. Insbesondere die Nutzung über Call by Call war dem Ex-Monopolisten schon immer ein Dorn im Auge. So versuchten die Bonner in der Vergangenheit über die Beantragung hoher Durchleitungsgebühren oder den Versuch der Abschaffung der Rechnungslegung die Kunden langfristig wieder zu Telefonaten über das eigene Netz zu bewegen.
In dem Leipziger Verfahren geht es ferner darum, in welcher Art und Weise die
Telekom ihre Endkundenpreise regulieren lassen muss. Derzeit muss
der Konzern seine geplanten Tarife zwar bei der Behörde einreichen, diese
schreitet aber nur bei einem offensichtlichen Missbrauch ein. Des Weiteren
gibt es eine nachträgliche Regulierung sollten Mittbewerber
den Verdacht eines Missbrauchs bei einem neuen Tarif vermuten. Ferner
will die Deutsche Telekom erreichen, dass die Geschäftskunden-Tochter
VATM-Chef Jürgen Gützner: "Ganze Branche wird nicht gefragt"Auf Anfrage von teltarif.de zeigte sich VATM-Chef Jürgen Grützner erstaunt von diesem Vorstoß der Telekom. Der habe erst durch die Berichterstattung von dem Verfahren erfahren. "Eine ganze Branche wird hier nicht gefragt", so Grützner. Das sei schwer nachzuvollziehen. Immerhin stehe auch die Zukunft verschiedener Firmen auf dem Spiel. Weitere Artikel zur aktuellen Situation der Deutschen Telekom
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Sperre bei Vertragswechsel | dandy85 | 07.11.08 11:52 | |||||||
| RE: Sperre bei Vertragswechsel | julobaer | 07.11.08 11:45 | |||||||
| RE: Sperre bei Vertragswechsel | dandy85 | 07.11.08 11:14 | |||||||
| RE: Sperre bei Vertragswechsel | julobaer | 07.11.08 11:06 | |||||||
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