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Nächste Runde im Streit um GEZ-Gebühr für Computer

27.10.2008
16:00

WDR geht gegen Aufhebung eines Gebührenbescheids in Berufung

Der juristische Streit um Rundfunkgebühren für internetfähige Computer geht in die nächste Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht Münster den Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) für einen Studenten aufgehoben hatte, muss sich nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) für NRW damit beschäftigen. "Der WDR hat Berufung eingelegt", sagte eine Sprecherin des Senders heute in Köln. Das OVG bestätigte den Eingang der Berufung (Az.: 19 A 2690/08). Der Student aus Münster, der nach eigener Aussage seinen Computer nicht zum Rundfunkempfang nutzt, hatte erfolgreich gegen einen Gebührenbescheid des WDR in Höhe von 16,56 Euro für drei Monate geklagt.

Das Verwaltungsgericht befand, der Besitz eines Internet-PC allein verpflichte nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Internet-PCs wie auch andere multifunktionale Geräte würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, "aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte". Neben den Internet-PCs könnten Verbraucher auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken Rundfunkprogramme empfangen, urteilten die Richter.

Die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man etwa Radio hören kann, war 2007 gefallen. Seither werden 5,52 Euro im Monat von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben, sofern weder Fernseher noch Radio existieren. Der WDR hatte sich auf diese im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte neue Gebührenpflicht berufen.

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Betreff Autor Datum
RE: Ja und was denn jetzt? Hohes Nivea. 21.12.11 20:13
GEZ "Wasserkopf entsorgen" chickolino 09.12.11 00:45
RE: Ja und was denn jetzt? MichaZ 06.12.11 21:57
RE: Ja und was denn jetzt? SoloSeven 06.12.11 15:17
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre