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Nach Vorratsdaten-Urteil: Unternehmen fordern Kostenerstattung

22.10.2008
16:30

BITKOM geht ansonsten von weiteren Klagen aus

Branchenverbände haben die Bundesregierung erneut aufgefordert, der Wirtschaft die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Sie reagierten damit auf die gestrige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das am Vortag die Telefongesellschaft BT Germany bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der gesetzlichen Pflicht zur Speicherung von Daten befreit hatte.

"Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen ­ und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), Bernhard Rohleder. "Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen ­ denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe."

VATM: Einvernehmliche Lösung finden

Etwas diplomatischer äußerte sich der VATM: "Wir werden nochmals aktiv auf die Politik zugehen, um in letzter Minute noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen", kündigt Geschäftsführer Jürgen Grützner an: "Unser Ziel ist nicht, Klagen zu gewinnen, sondern endlich eine gute Regelung zu finden."

Seit Jahresbeginn sind Telefonfirmen gesetzlich verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern und dafür auch die Technik bereitzustellen. Wer dies nicht tut, soll vom kommenden Jahr an ein Bußgeld zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte der Bundesnetzagentur nun, bis zur Entscheidung in Karlsruhe Maßnahmen gegen BT Germany einzuleiten.

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Wie süß Schwachmaaa. 17.11.11 22:30
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre