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EuGH stärkt Rechte von Verbrauchern ohne Internetanschluss

16.10.2008
13:40

Internetversicherung muss gegebenenfalls Telefonkontakt ermöglichen

Internet-Versicherungen müssen möglichen Kunden ohne eigene E-Mail-Adresse einen Kontakt per Telefon ermöglichen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Das Gericht stärkte damit die Rechte von Verbrauchern ohne Internetanschluss. Für potenzielle Kunden mit E-Mail genüge dagegen eine elektronische Anfragemaske, wenn der Diensteanbieter vor Vertragsabschluss auf Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten antwortet, schränkte das Gericht ein (AZ: C 298/07).

Im aktuellen Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Deutsche Internetversicherung (DIV) geklagt, die Kfz-Versicherungen ausschließlich über das Internet anbietet. Auf ihren Internetseiten gibt sie ihre Postanschrift und E-Mail-Adresse, nicht aber ihre Telefonnummer an. Mit Interessenten kommuniziert die DIV über ein Kontaktformular auf der Website sowie per E-Mail. Ihre Telefonnummer teilt sie Kunden erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrags mit. In Deutschland gibt es unterschiedliche Urteile von Oberlandesgerichten zu der Frage, ob eine Telefonnummer zu den vorgeschriebenen Angaben in einem Website-Impressum gehört oder nicht.

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Betreff Autor Datum
RE: Wer kein Internet hat, braucht ... hotte70 18.10.08 09:56
Wer kein Internet hat, braucht doch ... zweitervonhi. 16.10.08 13:50
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre