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teltarif hilft: Ungewolltes Roaming im Inland
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| Wer sich in Grenznähe aufhält, riskiert hohe Kosten |
13.10.2008 18:45 |
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Wer eine Daten- Flatrate bucht, geht normalerweise davon aus, dass der von ihm verursachte Datentraffic mit dem monatlich gezahlten Pauschalpreis abgegolten ist. Das gilt zumindest solange, wie man sich im jeweiligen Heimatland aufhält.
Nicht so jedoch für unseren Leser Klaus Rüdiger Utech. Der Nutzer einer BASE-Internet-Flatrate machte Ende Juli bis Anfang August Urlaub im schönen Schwarzwald, genauer gesagt in der Gegend zwischen Freiburg und Lörrach. Im Gepäck hatte Utech seinen Laptop, über den er mit der Base-Internet-SIM samt UMTS- Handy Sony Ericsson K610i drahtlos im Internet surfte.
Ungewolltes Inlands-Roaming verursacht Betrag von 290 Euro

Nach dem Urlaub kam dann die böse Überraschung: Da sich unser Leser im Grenzgebiet zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz aufgehalten hatte, hatte sich das Handy unbemerkt in das Netz von Orange Frankreich eingebucht und dieses zum Datentransfer benutzt.
 Die angefallenen Datenroaming-Kosten bis Ende Juli Foto: teltarif.de
So fielen allein für die letzten acht Tage des Juli rund 185 Euro an Roamingkosten an, für Anfang August waren es noch einmal etwa 105 Euro - insgesamt also knapp 290 Euro.
Dabei war sich Utech keiner Schuld bewusst, hatte er doch nicht damit gerechnet, im Inland ungewolltem Roaming zum Opfer zu fallen. Auch erhielt er keine Informations-SMS, die ihn auf das ungewollte Roaming aufmerksam gemacht hätte. Sein per simyo-Karte betriebenes Sprach-Handy, das er stets im Blick behielt, war permanent im E-Plus-Netz eingebucht - somit waren für ihn keine Probleme erkennbar. Das UMTS-Handy, das mit dem Laptop per Bluetooth verbunden war und weiter entfernt lag, kontrollierte Utech daher nicht.
BASE Kundenbetreuung: Kunde hat Sorgfaltspflicht

Auf seinen schriftlichen Widerspruch bei BASE beschied man ihm jedoch, dass ihn eine Sorgfaltspflicht treffe und er vor dem Aufbau der Datenverbindung stets hätte prüfen müssen, ob das Handy im richtigen Netz eingebucht gewesen sei. Kulanzhalber bot man unserem Leser zunächst 60 und schließlich 100 Euro Kulanzgutschrift an, was dieser erst einmal zähneknirschend akzeptierte.
Da Klaus Rüdiger Utech jedoch auf eine teltarif-Meldung stieß, die sich mit einem Urteil aus Österreich zu genau diesem Problem befasst, setzte er sich mit unserer Redaktion in Verbindung. Das Urteil, gesprochen vom österreichischen Bezirksgericht Wien-Donaustadt, stellt klar: "Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons muss damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zu einem Auslandstarif zu telefonieren."
Fachanwalt: Keine Haftung ohne Hinweis des Anbieters

Auch der Fachanwalt für IT-Recht, Hagen Hild, hält die Position von BASE für fraglich. Da der Nutzer innerhalb von Deutschland (mit Ausnahme von o2) das Netz gar nicht wechseln könne, müsse man "prinzipiell davon ausgehen, dass ich mich auch nur in meinem Netz aufhalten kann. Warum sollte ich also darauf achten, ob ich in ein ausländisches Mobilfunknetz gerate, vor allem, wenn ich nur im grenznahen Gebiet bin?"
"Ich sehe das Verschulden eher beim Mobilfunkbetreiber", sagt der Augsburger Anwalt. Seiner Ansicht nach müsse das Unternehmen vor einer Fremdnetz-Einwahl - insbesondere im Inland - den Nutzer explizit informieren bzw. dessen Zustimmung, beispielsweise per SMS oder Klick beim Aufbau der Datenverbindung einholen. "Wenn der Nutzer hier haften soll, müsste es entsprechende Hinweise des Netzbetreibers gegeben haben", so Hild.
Auf Anfrage von teltarif.de erklärte die E-Plus-Pressestelle, dass "die SMS-Information für Roaminggebühren zur Zeit lediglich bei
Sprachtarifen bei Grenzüberschreitung ausgeliefert [wird]; die Information für
Datentarife wird im nächsten Jahr kommen."
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E-Plus sieht Schuld bei den ausländischen Netzbetreibern

Generell sieht E-Plus den schwarzen Peter aber bei den ausländischen Netzbetreibern: "Fakt ist, dass die ausländischen Netzbetreiber teilweise mehrere Kilometer weit auf deutsches Gebiet abstrahlen.
Eine zufriedenstellende ganzheitliche Lösung wird es nicht geben, da die Abstrahlung auf deutsches Gebiet letztlich eine Möglichkeit für die ausländischen Netzbetreiber darstellt, zusätzliche Roamingumsätze zu generieren. Die Lösung wäre also nur durch die ausländischen Netzbetreiber voranzutreiben."
Dennoch wolle man, so der E-Plus-Sprecher, "weiterhin alle Reklamationen
individuell prüfen und generell kulant handhaben." Auf unsere Anfrage hin erklärte sich E-Plus mit seiner Marke BASE bereit, den kompletten Roaming-Betrag von rund 290 Euro zu erstatten, "wenn Herr Utech uns einen formlosen
Nachweis zukommen lässt, dass er im fraglichen Zeitraum auf deutschem
Gebiet war."
Dies ist mittlerweile geschehen, und E-Plus hat zugesagt, den Betrag (abzüglich Kulanzgutschrift) dem Kundenkonto von Klaus Rüdiger Utech gutzuschreiben.
Handy in Grenznähe auf manuelle Netzwahl einstellen

Allen Lesern, die innerhalb Deutschlands in Grenznähe unterwegs sind, kann nur geraten werden, Handy oder Datenkarte per manueller Netzwahl fest auf den heimischen Netzbetreiber einzustellen. Nachteil: o2-Kunden müssten dann in nicht versorgten Gebieten manuell auf T-Mobile umschalten. Zudem muss bei tatsächlichem Grenzübertritt manuell ein Auslandsnetz eingestellt oder die automatische Netzsuche wieder aktiviert werden.
Bei E-Plus kann die Datenroaming-Möglichkeit auf Kundenwunsch zudem netzseitig unterbunden werden. Dieselbe Sperroption gibt es auch bei Vodafone. Bei T-Mobile kann nach Auskunft der Pressestelle nur das gesamte Roaming deaktiviert werden, bei o2 ist ein Abschalten des Datenroamings gar nicht möglich.
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