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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im
Internet
gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von
wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken,
wie das Gericht heute mitteilte (AZ: C-304/07). Geklagt hatte ein
Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank
mit den mutmaßlich 1 100 "wichtigsten" Gedichten der deutschen Literatur ins
Internet gestellt hatte. Die Hochschule sah sich in ihren Rechten verletzt, nachdem die Firma Directmedia
eine CD auf den Markt brachte, die
856 Gedichttitel aus der von der Universität im Internet veröffentlichten
Liste enthielt.
Die Hochschule hatte ihre Gedichtsammlung im Rahmen des Projekts "Klassikerwortschatz" erstellt und dafür 34 900 Euro investiert. Laut Urteil orientierte sich die Firma Directmedia dann bei der Zusammenstellung ihrer Gedichte-CD an dieser Liste. Die Firma habe damit gegen die Rechte der Uni verstoßen, obwohl sie einige der dort aufgeführten Gedichte wegelassen, andere hinzugefügt und die Uni-Auswahl kritisch überprüft hatte. Die Gedichttexte selbst hatte Directmedia eigenem digitalem Material entnommen. Eine unzulässige "Entnahme" aus einer geschützten Datenbank liegt laut Gericht dann vor, wenn ein "wesentlicher Teil des Inhalts" übernommen wird. Der Begriff der "Entnahme", die der Hersteller einer geschützten Datenbank untersagen kann, sei so zu verstehen, dass er jede Form der Aneignung erfasst: Selbst das Abschreiben, ein Datei-Download oder eine Fotokopie sei eine "Entnahme". Der Fall wurde damit zur endgültigen Entscheidung an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zurückverwiesen. AFP / Ralf Trautmann
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