![]() |
||||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Urteil: Student muss keine Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen06.10.2008
15:36 Gericht sieht "einschränkende Auslegung geboten"
Allein der Besitz eines internetfähigen Computers
verpflichtet nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster noch
nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Das Gericht hob mit der heute
bekanntgegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung
(Az.: 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid des WDR an einen
Studenten aus Münster auf. Laut Gericht wurde damit erstmals in
Nordrhein-Westfalen ein Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC
aufgehoben. Die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man etwa
Radio hören kann, war im vergangenen gefallen. Seither werden 5,52 Euro im
Monat von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben, sofern weder
Fernseher noch Radio existieren.
In der Frage der PC-Gebühren haben Gerichte bundesweit bisher unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Münsteraner Richter befanden, aus dem bloßen Besitz des Computers könne nicht automatisch auf Rundfunkempfang geschlossen werden. Internet-PCs wie auch andere multifunktionale Geräte würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, "aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte". Neben den Internet-PCs könnten Verbraucher auch mit vielen weiteren Geräten, mittlerweile sogar mit "internetfähigen Kühlschränken", Rundfunk-Programme empfangen. Einschränkend heißt es in der Mitteilung des Gerichtes weiter, die Kammer verkenne nicht, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung schwierig zu führen sei: Aber solange der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten. Andernfalls stelle die Gebühr eine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige Computer dar. Im konkreten Fall war der Student, der weder Radio noch einen Fernseher besitzt, gegen einen Gebührenbescheid des WDR in Höhe von 16,56 Euro für Januar bis März 2007 vorgegangen. Der Sender hatte sich auf die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Gebührenpflicht allein wegen der Bereithaltung des Gerätes berufen. Weitere Artikel zum Thema GEZ-Gebühren für Handy und PC
30.10.11 - Editorial: Legale Privatkopie macht Handys teurer
13.10.11 - Streit um "Tagesschau"-App: Gericht drängt auf gütliche Einigung 18.08.11 - GEZ darf keine zusätzlichen Gebühren für Arbeits-PCs erheben 19.12.10 - GEZ für alle: Haushaltsabgabe auf der Kippe 15.12.10 - GEZ-Gebühr: Haushaltsabgabe durch Ministerpräsidenten besiegelt
Angebote unserer Partner
Unitymedia:
Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken.
Jetzt zugreifen!
dpa / Ralf Trautmann
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 06.10.2008:
- Kostenfalle Navi-Software: Karteninformationen gibt es nur online |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||