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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Auf das Thema "Widerrufsrecht" ist man bei 1&1 nicht gut zu sprechen. Immer wieder steht das Unternehmen aufgrund seiner Praxis im Umgang mit diesem elementaren Verbraucherrecht am Pranger der Verbraucherschützer.
Auch unsere Redaktion erreichen immer wieder E-Mails Hilfesuchender, denen 1&1 ihr Widerrufsrecht - zum Beispiel bei der Bestellung eines DSL-Pakets - kategorisch verwehrt. Das Grundproblem: In der Bestellmaske der 1&1-Pakete ist seitens des Unternehmens aus Montabaur die Bereitstellungs-Option "schnellstmöglich" voreingestellt. Will der Kunde nun innerhalb der gesetzlich verankerten 14-tägigen Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktreten, bescheidet 1&1 dies auf die immer gleiche Art und Weise: "Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten. Bei der Beauftragung von 1&1 Surf-FLAT 2.000 haben Sie sich für eine schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden. Damit haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen. Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich."
1&1 beruft sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch
Verbraucherzentrale: 1&1 lässt den Kunden in die Falle tappen
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