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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Hotline-Preisangaben: Bundesnetzagentur mahnt 1&1 ab18.09.2008
18:31 Grund dafür: Keine konkreten Preisangaben bei Service-Nummern
Die Bundesnetzagentur hat das Unternehmen 1&1 aufgrund nicht gesetzeskonformer Preisangaben für Servicenummern abgemahnt. 1&1 habe damit gegen Paragraph 66a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. Die Entscheidung vom 16. September (EB-158399/08) erlegt 1&1 zwar kein Bußgeld auf, verlangt aber die Beseitigung der bemängelten Preisangaben.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur teilte auf Anfrage von teltarif.de mit, das Unternehmen aus Montabaur habe sich bei jedweder Bewerbung von Service-Rufnummern an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Bei Nicht-Einhaltung behalte sich die BNetzA weitere Maßnahmen gegen den Anbieter vor. 1&1 hatte in den Fußnoten einiger Servicenummern keine konkrete Angaben darüber gemacht, welcher Betrag pro Minute zu zahlen sei. Anstelle dessen gab man lediglich eine Preisspanne an. In Paragraph 66a des TKG heißt es jedoch: "Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben." Bundesnetzagentur prüft weitere FälleAndere Anbieter machen allerdings nach wie vor die von der BNetzA beanstandeten Preisangaben. So heißt es bei freenet bei den freenetMobile-Hotlines etwa: "0,19 € bis 1,29 €/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichender Mobilfunktarif". Auch bei Tele2 heißt es bei der Technik-Hotline: "0-99 ct/Min aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichende Mobilfunktarife". Die Bundesnetzagentur erklärte, man werde nun auch gegen freenet und Tele2 wegen möglicher Verstöße gegen das TKG ermitteln.
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