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Abmahnanwalt Gravenreuth muss für 14 Monate in Haft

18.09.2008
16:26

Richter verhängten nun höheres Strafmaß aufgrund von Vorstrafen

Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth muss für 14 Monate ins Gefängnis. Dazu verurteilte ihn das Landgericht Berlin in seiner Berufungsverhandlung. Gravenreuth war 2007 bereits vom Amtsgericht Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, hatte gegen das Urteil aber Berufung eingelegt.

Der Münchener Rechtsanwalt hatte wahrheitswidrig behauptet, eine von der Zeitung taz gezahlte Abmahn-Summe in Höhe von rund 660 Euro samt zugehörigem Schreiben nicht erhalten zu haben. Daraufhin versuchte er, die Domain taz.de pfänden zu lassen, um diese anschließend zu versteigern. Gravenreuth hatte stets behauptet, aufgrund des Chaos in seiner Kanzlei das taz-Schreiben übersehen zu haben. Dies nahm ihm das Gericht jedoch nicht ab.

Da Freiherr von Gravenreuth zwischenzeitlich vom Amtsgericht München wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung zu Freiheitsstrafen von 9 Monaten sowie 6 Monaten - jeweils auf Bewährung ausgesetzt - verurteilt worden war, fiel das Berufungsurteil mit 14 Monaten Haft ohne Bewährung nun härter aus als das Urteil der ersten Instanz.

Anwalt Gravenreuth hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Das Gericht verzichtete darauf, ihn noch im Gerichtssaal festnehmen zu lassen.

 
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RE: Seife six..pack 09.02.09 14:27
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RE: Offener Vollzug? Zeit für ... OllerLoewe 09.02.09 13:16
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre