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"Pseudo-private" Verkäufer bei eBay riskieren viel

18.09.2008
10:26

Wer zuviel im Auktionshaus verkauft, gilt schnell als gewerblicher Verkäufer

Schnelles Geld von zu Hause aus verdienen: Das wollte auch Bastian Kröhnert. Der Student aus Mannheim begann damit, hochwertige Mode bei amerikanischen Herstellern zu bestellen, um sie in Deutschland bei eBay weiterzuverkaufen. Der gegenüber dem Dollar starke Euro macht das derzeit attraktiv - und der Handel bescherte dem 21-Jährigen dank des guten Wechselkurses in der Tat gute Gewinne: "Manche Modelle brachten in Deutschland das Doppelte des Kaufpreises", sagt Kröhnert. Als Geschäftsmann hat sich der junge Hobby-Verkäufer dabei zunächst nicht gesehen.

Aber wer Produkte weiterverkauft, um sich etwas dazu zu verdienen, hat schnell die Grenze zum Unternehmer überschritten. Das vergessen viele, denn vor allem das Internet macht das Verkaufen einfach. Wer sich nicht auskennt, wird schnell richtig zur Kasse gebeten: "Eine Abmahnung kostet etwa 1 500 Euro", sagt Michael Plüschke, Rechtsanwalt für Markenrecht aus Berlin. Ob abgemahnt wird, lasse sich nicht an einer festen Umsatzgrenze ausmachen: "Das hängt vom Einzelfall und der Wertung des Richters ab."

Privat oder pseudo-privat?

Alles dreht sich um die Frage, ob jemand als Privatperson oder Gewerbetreibender verkauft: "Gewerbliche Verkäufer können wegen Wettbewerbsverzerrung abgemahnt werden", erklärt Johannes Richard von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin. Wer gewerblich Waren anbietet, muss ein Widerrufs- und Rückgaberecht und eine Gewährleistung einräumen. Oft würden aber "pseudo-private" Anbieter, die eigentlich gewerblich verkaufen, die Gewährleistung ausschließen.

"Auch eine solche Markenverletzung kann eine Abmahnung zur Folge haben", sagt Thomas Lapp, Rechtsanwalt aus Frankfurt/Main und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Dabei zahlt der Abgemahnte im juristischen Sinn dafür, dass er über die Verletzung des Markenrechts belehrt wird. Denn wer gewerblich tätig wird, muss sich über seine Pflichten informieren.

"Auch wer von nichts wusste, hat im Nachhinein mit entsprechenden Kosten zu rechnen", erklärt Lapp. Außerdem könne der Markeninhaber der Ware Schadensersatz einfordern. Das werde im Zweifelsfall erst recht teuer. Viele private Verkäufer wissen das nicht. "Die Leute machen schnell rechtliche Fehler und sind leichte Opfer für Abmahnungen", sagt Richard. Vor allem beim Handel über eBay sind Unwissende eine leichte Beute.

Gewerblicher Verkäufer ist man schnell

"Das Tückische bei eBay ist der Flohmarktgedanke", sagt Richard. Er rät privaten Verkäufern, sehr vorsichtig zu sein. So entschied das Landgericht Frankfurt im vergangenen Jahr in einem Fall, dass sogar der Verkauf von nur zehn neuwertigen Kleidungsstücken sich nicht als privater Gelegenheitsverkauf erklären lässt.

"Wer fünf Jeans im Monat verkauft, ist ein Händler, spätestens wenn er es im zweiten Monat noch einmal macht", sagt auch Thomas Lapp. Wer nur kauft, um direkt weiterzuverkaufen, sei ein Gewerbetreibender, unabhängig vom dabei erzielten Umsatz. Selbst 25 Produkte in zwei Monaten, die nur zum Verkauf erworben wurden, machen den Verkäufer zum Gewerbetreibenden, entschied das Landgericht Hanau im Jahr 2006. Für pseudo-private Verkäufer interessieren sich im übrigen auch viele Finanzämter. Sie recherchieren teilweise gezielt im Internet, um verdeckte gewerbliche Verkäufe aufzudecken und den Verkäufer anschließend zu ermitteln.

Die Anzahl der verkauften Artikel ist in vielen Fällen gering, und das wiegt die Verkäufer in Sicherheit. Prinzipiell sei der Verkauf aus privatem Bestand auch kein Strafbestand, sagt Plüschke: "Es ist aber verdächtig, wenn jemand seinen Kleiderschrank auflöst - und das gleich mehrmals oder im Umfang eines Kaufhauslagers". Mistet jemand seinen Schrank aus, müsse es sich um gebrauchte Ware handeln - viele nutzen das aber als Vorwand und tappen in die Falle.

"Viele eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher ist als gedacht und finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit", hat Richard beobachtet. So ging es auch dem Studenten Bastian Kröhnert. Heute verkauft er deshalb als echter Händler - und verdient, statt zu zahlen.

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Betreff Autor Datum
RE: Verstoß gegen die Marke Stevie I. 20.09.08 08:54
Verstoß gegen die Marke schnorfel 19.09.08 15:29
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre