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Browser-Games hebeln Jugendschutz aus

24.08.2008
10:06

Anmeldung erfolgt auf Selbstauskunft der Spieler


Der Markt mit für den Anwender kostenfreien Online-Spielen boomt. Die sogenannten Browser-Games verzeichnen laut der A.T. Kearney GmbH zurzeit die höchste Wachstumsrate auf dem Spielemarkt. Um ein Browser-Game zu starten, benötigt der Spieler nebst einer E-Mail-Adresse (bei vielen Anbietern kann dies sogar eine fiktive sein) nur einen Internetzugang und einen Browser. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzvb) hat sich in seinem Themenportal für Verbraucherbildung mit dem Thema Jugendschutz bei Online-Spielen auseinandergesetzt. Ein Problem besteht nach Ansicht der vzvb darin, dass die freiwillige Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware USK bei Online-Spielen nicht greift und Jugendliche und Kinder so nicht ausreichend geschützt werden. Die Daten zur Anmeldung basieren auf den Selbstauskünften der Spieler, sodass Altersgrenzen leicht umgangen werden können. Schüler, bei denen das Taschengeld oft knapp ist, sind eine große Zielgruppe für kostenlose Browser-Spiele. Ein internetfähiger PC mit Surf-Flatrate ist heute in den meisten Familien vorhanden.

Rollenspiele können zum Spiel-Zwang führen

Online-Rollenspiele, wie sie auch in Form von Browser-Games angeboten werden, haben eine quasi endlose Handlung. Damit sei laut vzbv ein zentrales Spielgesetz gebrochen. Da ein Abbruch des Spiels schnell mit dem Gefühl einher gehe, wichtige Spielzüge zu verpassen, könnten solche Spiele direkt in die Spiel- oder Onlinesucht führen.


So einfach bekämen Kinder Zugang zu Browser-Games
Eine Stichprobe von teltarif.de bestätigt auch auf Anhieb die Kritik der Verbraucherzentrale. Das von web.de anlässlich der aktuell laufenden Games Convention 2008 in Leipzig beworbene Portal web.de Games, stellt neben Spieledownloads für PC und Handy auch Bowser-Games zur Verfügung. Ein dort zurzeit angebotenes Spiel ist das Browserspiel XBlaster. Die Anmeldung nehmen wir unter dem Namen zu-junger-testgamer vor, als Geburtsdatum tragen wir den 05.05.2000 ein. Damit wäre der Spieler 8 Jahre alt und deutlich zu jung für ein Online-Game dieser Art. Die Anmeldung kann nicht erfolgen, da die Spieler 16 Jahre als sein müssen, erscheint ein Text als Begründung. Der Zusatz: "Falls Du doch 16 Jahre alt bis, überprüfe dein Geburtsdatum", verleitet dazu ein falsches Geburtsdatum einzugeben. Wir erhöhen die Jahreszahl beliebig und erhalten mit den bereits eingegebenen Daten Zugang zum Onlinespiel.

Medienkompetenz von Kindern und Eltern stärken

Da Kinder heute mit dem Internet aufwachsen, ist es wichtig, sie auch frühzeitig vor den möglichen Gefahren zu warnen. So sind auch auf der Games Convention Kinder- und Jugendschützer der Stadt Leipzig vertreten, um Minderjährige und deren Eltern über mögliche Suchtrisiken aufzuklären.

Eltern sollten sich die Zeit nehmen, die Anmeldung und gegebenenfalls das erste Level mit den Kindern gemeinsam durchzugehen. Ebenso sollten sie mit ihren Kindern ein Wochenlimit an Spielstunden vereinbaren. Empfehlenswert sind daher laut vzbv solche Spiele, bei denen es möglich ist, Mehrspieler-Accounts anzulegen. Das heißt, mehrere Spieler steuern einen Charakter, und das eigene Spielekonto kann von einer Art "Urlaubsvertretung" verwaltet werden. Das nimmt vor allem Jugendlichen den Druck, "immer on" zu sein. Kinder unter zehn Jahren sollten in der Regel nur pädagogisch betreute Kinderportale wie Blinde-Kuh.de besuchen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre