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Zypries beklagt mangelndes Datenschutzbewusstsein

22.08.2008
10:43

Ministerin: Viele Bürger geben persönliche Dinge preis

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat mangelndes Engagement für den Datenschutz beklagt. "Das Datenschutzbewusstsein hat in den letzten Jahrzehnten leider nachgelassen", sagte Zypries der Financial Times Deutschland (FTD). Sehr viele Bürger seien bereit, für alle möglichen Zwecke Daten zu offenbaren. "Und viele Menschen geben ohne Weiteres persönlichste Dinge preis." Zypries verwies auf eigene Erfahrungen auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de, auf der Bürger mit Politikern diskutieren können. "Dorthin wurden mir schon ganze Lebensläufe einschließlich Verdienstdaten geschickt."

Zypries plädierte für Gesetzesänderungen, um die Bürger besser zu schützen und Verstöße besser ahnden zu können. "Verbesserungen beim Datenschutz stehen jetzt auf der Tagesordnung der Regierung", sagte sie der "FTD". Es gebe zwar bereits klare Regeln für den Datenhandel. "Insbesondere ist es verboten, ohne Einwilligung des Betroffenen mit Kontodaten zu handeln." Verstöße könnten bestraft oder mit Bußgeld geahndet werden, sagte die Ministerin dem Blatt. "Wir werden jetzt untersuchen, ob die geltenden Regelungen ausreichend sind oder nachjustiert werden müssen." Dabei müsse geprüft werden, ob höhere Bußgelder eine Verbesserung brächten. Der Bußgeldrahmen des Datenschutzgesetzes von bis zu 250 000 Euro werde bislang kaum ausgeschöpft, sagte Zypries der Zeitung.

Zusätzlich schlug Zypries vor, eine Vermögensabschöpfung einzuführen. Dann könnten Gewinne aus solchen rechtswidrigen Geschäften eingezogen werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Zypries zeigte sich offen für Vorschläge, im Datenschutzrecht auch Offizialdelikte einzuführen. Bisher können Polizei und Staatsanwaltschaften nur auf Antrag tätig werden, bei Offizialdelikten müssen die Behörden von sich aus aktiv werden.

Um Menschen besser vor Datenmissbrauch zu schützen, will die Ministerin die erlaubte Weitergabe von Daten zu Werbezwecken neu regeln. Heute müssen Kunden dieser Weitergabe ausdrücklich widersprechen. "Damit Daten zulässig weitergegeben werden dürfen, muss man vorher ausdrücklich und schriftlich eingewilligt haben", sagte Zypries der "FTD". Wer das nicht tue, müsse dann auch keine Weitergabe der Daten befürchten.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre