Anwohner müssen nach einer Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Koblenz eine Mobilfunkanlage hinnehmen, wenn
diese die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhält.
Die Richter wiesen den Antrag eines Bürgers ab, der gesundheitliche
Schäden befürchtet, da die Anlage nur 100 Meter von seinem Haus
entfernt steht.
Das Gericht erklärte heute in einer Mitteilung, die
Anlage rufe keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor. Es stützte
sich dabei unter anderem auf Erkenntnisse des
Bundesamtes für
Strahlenschutz. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich (Az.: 1 L 847/08.KO).