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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Gericht bestätigt Regulierer-Vorgehen bei "Friedrich Müller"13.08.2008
12:42 Rufnummernabschaltung sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind rechtens
Die Bundesnetzagentur ist in drei Verfahren zu Rufnummernmissbrauch
vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt
worden. Das teilte der Regulierer heute in einer Presseinformation mit.
Die Bonner Behörde hatte gegen österreichische Firmen, die unter der
Marke "Friedrich
Müller" bundesweit tausendfach Verbraucher mit unerwünschten Gewinnanrufen
belästigten, harte Maßnahmen
verhängt. Das Gericht erklärte sowohl die im
Februar und Mai dieses Jahres
angeordneten
Abschaltungen von insgesamt 51 Rufnummern als auch das Rechnungslegungs-
und Inkassoverbot für alle
entsprechenden Telefonverbindungen für rechtens. Weitere fünf Gerichtsverfahren
sind noch anhängig. (Aktenzeichen 1 L 911/08, 1 L 172/08 und 1 L 852/08)
Das Gericht hob nach Darstellung der Bundesnetzagentur in seiner Begründung insbesondere hervor, dass die vorgelegten angeblichen Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen allesamt ungültig sind. Die Unternehmen hatten ihren Kunden im Rahmen von Warenbestellungen und schriftlichen Gewinnspielen stets eine vorformulierte Einverständniserklärung abverlangt. Nach dieser als "Datenschutzerklärung" bezeichneten umfangreichen Klausel erklärten sich die Kunden unter anderem "zum Erhalt von Werbeanrufen bereit". Zudem sollten damit die Unternehmen ermächtigt werden, die Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke "Friedrich Müller" weiterzugeben. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten Einverständniserklärungen keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe dar, weil es für den Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen könne. Hieran ändert auch die Möglichkeit zum Widerruf der Erklärung nichts, da somit die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, zeigte sich über die Gerichtsentscheidungen erfreut: "Die Bundesnetzagentur ist wieder vollumfänglich in ihrem Vorgehen gegen Rufnummern-Spam bestätigt worden. Die Entscheidung bestärkt uns, auch weiterhin zum Wohle des Verbrauchers gegen diese Art der Gesetzesverstöße tatkräftig vorzugehen." Anzeige:
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