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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Editorial: Doch keine Rundfunkgebühren für Computer?03.08.2008
17:08 Urteil sieht PC nicht automatisch als RundfunkempfängerInhaltsverzeichnis:1. Ingesamt geht es um Millionenbeträge pro Jahr2. Eine politische Entscheidung ist gefordert
Die Klagewut mancher Rechtsanwälte ist Legende: Der Streit um ein paar Euro, ums Rechthaben oder
gar um des Kaisers Bart wird bis in die höchste Instanz getrieben. Doch im konkreten Fall hatte
es etwas Gutes, dass ein Rechtsanwalt wegen 5,52 Euro Klage gegen die GEZ einreichte. Zum
Einen ist dieser Betrag nicht nur einmal zu zahlen gewesen, sondern pro Monat, als
Rundfunkgebühr für neuartige Empfangsgeräte, so dass über die Jahre
hinweg tausend Euro und mehr zusammenkommen. Zum anderen gibt es viele Leidensgenossen, die
künftig ebenfalls nicht mehr zu zahlen brauchen, sollte das Urteil
(Aktenzeichen: 1 K 496/08.KO) bestand haben. Insgesamt geht es nämlich um
Millionenbeträge, Jahr für Jahr.
nächste Seite: Eine politische Entscheidung ist gefordert
Das Urteil hat lange auf sich warten lassen, denn kassiert wird die umstrittene Rundfunkgebühr für neuartige Empfangsgeräte, wie Internet-PC oder Multimedia-Handy, schon seit Anfang 2007. Betroffen sind vor allem kleine Betriebe, Selbständige und Freiberufler, die für den fast unvermeidlichen Büro-PC seitdem 66,24 Euro jährlich zahlen müssen. Da die Gebühren nur pro Betriebsstätte bzw. Grundstück, nicht pro Gerät, anfallen, werden größere Betriebe im Verhältnis weniger belastet. Das Verwaltungsgericht Koblenz fällte sein Urteil gegen die GEZ, indem es den Gesetzestext "zum Empfang bereithalten" eng auslegte: Ein Rechtsanwalt hält seinen Internet-PC üblicherweise für andere Aufgaben bereit - Texte schreiben, Internet-Recherche, Steuererklärungen etc. - und nicht zum Schauen der öffentlich-rechtlichen Programme. Im Falle einer weiten Auslegung, die jede PC-Bereithaltung gebührenpflichtig gemacht hätte, sieht es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, da dadurch eine unnötige Zugangshürde für die Nutzung der Inhalte des Internets errichtet würde. Dem Urteil ist beizupflichten. Wie schon früher erläutert, nimmt die Vernetzung elektrischer und elektronischer Geräte immer weiter zu. Wird die Rundfunkgebührenpflicht auf wie auch immer geartete Endgeräte ausgedehnt, die irgendwie auch öffentlich-rechtliche Inhalte abrufen können, kommt der Zeitpunkt, an dem sogar Kühlschränke und Waschmaschinen bei der GEZ anzumelden wären. Das Gericht hat diese Gefahr der Verselbständigung der Regel bezüglich neuartiger Empfangsgeräte erkannt, und ihr - zumindest in seinem Einflussbereich - frühzeitig Einhalt geboten.
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