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Verbraucherzentralen mahnen Mobilfunk-Anbieter ab

31.07.2008
18:01

Nachteilige Klauseln in Handy-Verträgen

Wegen unzulässiger Klauseln in Handyverträgen haben Verbraucherschützer 19 Mobilfunkanbieter abgemahnt. Immer noch würden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche bedenkliche Regelungen verwendet, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin mit. Die Verbraucherschützer untersuchten demnach vor allem Kündigungsklauseln sowie Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte und Haftungsregeln. In allen geprüften Verträgen seien unzulässige Klauseln entdeckt worden, die die Verbraucher benachteiligten. In einem Fall seien sogar fast zwei Dutzend bedenkliche Regelungen beanstandet worden.

Konkret behielten sich die Anbieter häufig das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können, kritisierte der vzbv. Aber: "Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unwirksam", erklärte der Verband. Es könne nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzweit zwängen, "sich selbst jedoch jedes Törchen offen halten wollen", bemängelte der vzbv-Rechtsexperte Thomas Bradler.

 
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Betreff Autor Datum
RE: Nun mal Butter bei die Fische Kai Petzke 03.08.08 13:11
RE: Nun mal Butter bei die Fische monopol76 02.08.08 09:31
Nun mal Butter bei die Fische otternase 02.08.08 09:16
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre