Wegen unzulässiger Klauseln in Handyverträgen haben
Verbraucherschützer 19 Mobilfunkanbieter abgemahnt. Immer noch würden
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche bedenkliche Regelungen
verwendet, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband
(
vzbv) heute in Berlin mit. Die
Verbraucherschützer untersuchten demnach vor allem Kündigungsklauseln sowie Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte und Haftungsregeln. In allen geprüften
Verträgen seien unzulässige Klauseln entdeckt worden, die die
Verbraucher benachteiligten. In einem Fall seien sogar fast zwei Dutzend bedenkliche
Regelungen beanstandet worden.
Konkret behielten sich
die Anbieter häufig das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit
nahezu unbeschränkt ändern zu können, kritisierte der vzbv.
Aber: "Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs
grundsätzlich unwirksam", erklärte der Verband. Es könne nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in
Verträge mit möglichst langer Laufzweit zwängen, "sich selbst jedoch jedes Törchen offen halten wollen", bemängelte der vzbv-Rechtsexperte Thomas Bradler.