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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Illegale Downloads: Kanonen gegen Spatzen31.07.2008
15:45 Berliner Oberstaatsanwältin will private Tauschbörsensünder nicht verfolgen
Die strafrechtliche Verfolgung illegaler Datendownloads wird nicht nur von Filesharern als völlig übertrieben empfunden, auch unter Staatsanwälten fragt man sich zunehmend, ob in dieser Sache nicht oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wuppertal schon seit einigen Monaten keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr gegen Tauschbörsennutzer aufnimmt (und dafür selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten ist), veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung ein Gespräch mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker. Sie erklärt in dem Interview, warum sie die Praxis der Abmahnanwälte nicht unterstützt. Angesichts der Tatsache, dass die Nutzer illegaler Tauschbörsen nicht aus finanziellem Interesse handeln, seien die Verfehlungen der einzelnen Nutzer einfach zu gering, um den ganzen Rechtsstaat draufzuwerfen. Die Staatsanwaltschaften seien ja auch Schutz des Bürgers da und müssten auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werde, die unverhältnismäßig sind.
Das seit April geltende Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums ermögliche zwar den Anwälten der Musikindustrie, Daten von Nutzern illegaler Tauschbörsen auch ohne die Hilfe von Staatsanwälten direkt beim Provider zu erfragen - aber nur, wenn ein Richter ein "gewerbliches Ausmaß" bestätigen könne. Maßnahmen gegen MassenstrafanzeigenTrotzdem hemme das neuen Gesetz die Anzeigenflut der Abmahnanwälte kaum, so dass die Generalstaatsanwaltschaften erst kürzlich gemeinsame Leitlinien vorgeschlagen hätten, um die Staatsanwälte von Massenstrafanzeigen zu entlasten. Die Abmahnanwälte müssten sich in den meisten Fällen nach wie vor an die Staatsanwaltschaften wenden, um an die Daten von verdächtigen Anschlussbesitzern zu gelangen. Die Berliner Staatsanwaltschaften lehnten daher die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab. Die bloße Nachfrage beim Provider sei zwar nicht aufwändig, aber sie bringe nicht viel: Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müsste man eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen usw. Dieser Aufwand sei gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Derartige Grundrechtseingriffe seien eigentlich für andere Taten vorgesehen. Zum Teil gebe es Beschwerden, wenn die Verfahren eingestellt werden, aber das Landgericht Berlin sei ebenfalls der Auffassung, dass es bei einem schwachen Anfangsverdacht keine Verpflichtung gebe, die Daten angezeigter Tauschbörsennutzer den Rechteinhabern, also zum Beispiel der Musik- und Filmindustrie, zu übermitteln. Das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums hätte gerade im Bereich des Filesharings keine Verbesserung gebracht. Seit dem derartige Verfahren in Berlin konsequent eingestellt werden, sei ein deutlicher Rückgang der Anzeigen zu verzeichnen. Nachdem es im vergangenen Jahr 300 bis 320 Neueingänge monatlich gab, seien es nun nur noch 160 bis 170 Anzeigen pro Monat. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Editorial "Was tun mit Tauschbörsensündern?".
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