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callmobile darf nicht allein mit "ohne Grundgebühr" werben

24.07.2008
09:53

OLG Hamburg verlangt Fußnote mit Hinweis auf Administrationskosten

Der Mobilfunk-Discounter callmobile darf aufgrund eines aktuellen Urteils für seine Tarife clever3 und clever9 nicht mehr allein mit der Werbeaussage "Keine Grundgebühr" werben. Darauf weisen verschiedene Onlinevermarkter ihre Kunden in einer aktuellen Rundmail hin. Diese Aussage dürfe nur mit einem Zusatz in Form einer Fußnote erfolgen, worin auf die von callmobile erhobene Administrationsgebühr hingewiesen werde. callmobile ist eine Tochter der zur debitel und damit zur freenet-Gruppe gehörenden Talkline.

Der Geschäftsführer von callmobile, Timo Voswinckel, erklärt dazu: "Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg) befasst sich mit der Frage, ob wir unsere Tarife im Internet mit der Aussage keine Grundgebühr vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts bewerben dürfen oder nicht. In der 1. Instanz hatte das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) in dieser Hinsicht keine Bedenken. Das OLG Hamburg hat nun die Entscheidung des LG Hamburg aufgehoben. Dies betrifft jedoch nur die Bewerbung der callmobile-Tarife mit der Aussage keine Grundgebühr im Rahmen unseres Online-Auftritts. Wir dürfen auch weiterhin im Rahmen unserer Online-Werbung die Aussage keine Grundgebühr treffen, müssen diese jetzt jedoch mit einem Hinweis auf die Administrationsgebühr versehen. Wir akzeptieren diese Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, sind aber, wie andere Vertreter im Markt auch, der Auffassung, dass eine Bewerbung unserer Tarife mit der Aussage keine Grundgebühr wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

In einer Grundgebühr sehen wir eine nutzungsunabhängige Gebühr. Die Administrationsgebühr in Höhe von monatlich 1 Euro wird von uns aber nutzungsabhängig erhoben, wenn im clever3- oder clever9-Tarif der Umsatz des Kunden im Zeitraum der vorangegangenen drei Monate insgesamt unter 6 Euro geblieben ist. Wir erheben die Administrationsgebühr für die Kontopflege. Damit ermöglichen wir es, die Konten aufrecht zu erhalten, so dass unsere Kunden unsere Services auch ohne Vertragslaufzeit weiter nutzen zu können."

Nicht-Nutzung wird nicht gern gesehen

Viele Mobilfunk-Discounter wie simyo oder congstar erheben keine solche Gebühr. Allerdings berechnet auch simply für sein Prepaid-Angebot monatliche Administrationskosten von 1,79 Euro monatlich, wenn die Karte in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht genutzt wurde. Das Guthaben ist bei simply zwar "unbegrenzt" gültig, schmilzt aber begreiflicherweise relativ schnell zusammen, wenn die Karte einige Monate lang nicht genutzt wird. Die E-Plus-Discounter begrenzen die Gültigkeit des jeweiligen Guthabens dagegen auf 12 Monate.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Guter Artikel garfield 21.03.09 13:57
RE: Guter Artikel Monika P. 21.03.09 12:33
Endlich!!! Muromez 21.03.09 12:33
RE: Guter Artikel garfield 21.03.09 12:15
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre