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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Neue Entgelte für die TAL-Umschaltung und das "Line Sharing"30.06.2008
16:31 Alternative Anbieter müssen ab morgen geringfügig weniger zahlen
Die Bundesnetzagentur hat heute zwei Entgeltentscheidungen im
Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Beide Genehmigungen betreffen
Vorleistungsprodukte, welche die Deutsche Telekom
ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Verpflichtungen anbietet.
Zum 1. Juli neu genehmigt wurden zunächst die Entgelte, die die
Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der
sogenannten "letzten Meile", für deren Schaltung bzw.
Rückgabe jeweils einmalig an die DTAG entrichten müssen.
Während der Antrag der Telekom Entgeltsteigerungen von teilweise deutlich über 50 Prozent vorgesehen hatte, beinhaltet die Genehmigung für die meisten Tarifpositionen geringfügige Reduzierungen (zwischen 0,2 Prozent und 4,1 Prozent). Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom künftig ein Entgelt von 35,70 Euro netto verlangen. Für die häufigste Variante (regulatorische Bezeichnung: "Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig mit Arbeiten am Kabelverzweiger und beim Endkunden") beläuft sich der neue Tarif auf 62,37 Euro. Linesharing-Entgelte sinken auch zu morgenEbenfalls zum 1. Juli genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. "Line Sharing". Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung, etwa für DSL, genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,78 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 58,98 Euro. In beiden Entscheidungen wurden nach Angaben des Regulierers Auswirkungen der im vergangenen Jahr getroffenen tarifvertraglichen Vereinbarungen zwischen der Telekom und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu organisatorischen Änderungen und insbesondere Wochenarbeitszeiterhöhungen berücksichtigt. Alle Entgelte sind bis Ende Juni 2010 genehmigt worden. Für den Kunden bedeutet diese Entscheidung, dass die Anbieter nicht gezwungen werden, künftig höhere Kosten für die Bereitsstellung eines Anschlusses zu berechnen. Bei den meisten Anbietern ist die Bereitsstellung derzeit kostenlos. Die Anbieter rechnen also die entstehenden Kosten in ihre Monatsentgelte ein. Dieses wäre vermutlich bei einer von der Telekom geforderten Anhebung der Entgelte um 50 bis 70 Prozent nicht mehr möglich gewesen. VATM: "Mögliches Absenkungspotenzial nicht ausgeschöpft""Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur die von der Telekom eingereichten Anträge auf eine drastische Erhöhung um bis zu 70 Prozent zurückgewiesen hat", so der Branchenverband VATM auf Anfrage von teltarif.de. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, jedoch sei klar, dass das mögliche Absenkungspotenzial nicht ausgeschöpft wurde. "Es hätten definitiv größere Senkungen erfolgen müssen, die die tatsächlichen Kostenentwicklungen und Einsparungen unter anderem durch den Tarifabschluss 2007 bei der Deutschen Telekom AG und durch technische Effizienzsteigerungen wiedergeben."
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