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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Editorial: Weiterleitung verkehrt29.06.2008
17:00 Bundesnetzagentur unterbindet 0900-Anruf-Falle
Es ist ja nicht gerade so, dass die
Bundesnetzagentur laufend Rufnummern
wegen Missbrauchs abschalten ließe. Im Gegenteil, vieles lässt
sie laufen, beispielsweise die als
Werbekostenzuschüsse getarnten,
eigentlich nicht vorgesehenen Ausschüttungen für Anrufe auf
0180-Nummern. Ebensowenig
griff sie ein, als Ende letzten Jahres Internet-Einwahlnummern mit
verrückten Preisen auftauchten, die nur
darauf ausgelegt waren, IbC-Nutzer zu fangen, die ihre Einwahlnummern
und die dafür berechneten Preise nicht regelmäßig prüfen.
Um so erfreulicher, dass eine der wenigen Sperrverfügungen der Bundesnetzagentur von den Gerichten in zwei Instanzen im Eilverfahren bestätigt wurde, und zwar swohl vom Verwaltungsgericht Köln, als auch vom Oberverwaltungsgericht Münster. Im Eilverfahren ist damit der Rechtsweg ausgeschöpft, es bleibt aber noch das Hauptsacheverfahren, welches vom Anbieter gegebenenfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht getrieben werden kann. Das Geschäftsmodell des Anbieters: Er rief Verbraucher per Telefoncomputer an, der mitteilte, die Angerufenen hätten einen Preis gewonnen. Per Tastendruck konnten sich die Verbraucher mit der Gewinn-Hotline verbinden lassen. Diese "Weitervermittlungen" wurden den Angerufenen dann in Rechnung gestellt. Dass dabei diverse Verbraucher überrumpelt wurden, ist wahrscheinlich: Diese haben sicher nicht erwartet, dafür bezahlen zu müssen, schließlich wurden sie ja angerufen, und in der Regel zahlt nunmal der Anrufer, nicht der Angerufene. Es gibt zwar eine - teure - Ausnahme von dieser Regel: so genannte R-Gespräche bezahlt der Angerufene. Doch hat der Gesetzgeber hierfür in § 66i TKG enge Grenzen vorgesehen, insbesondere Auszahlungen an den Anrufer ausdrücklich verboten. Diese rechtliche Grundlage nutzte die Bundesnetzagentur für ihr umfassendes Verbot, das nicht nur die Abschaltung der konkret benutzten 0900-Nummer vorsah, sondern auch das Inkasso untersagte und die praktizierte Weitervermittlung auf 0900-Nummern ausschloss. Im Wiederholungsfall droht ein Zwangsgeld. Die Urteile, die das komplette Maßnahmenbündel bestätigen, sollten die Bundesnetzagentur ermutigen, verstärkt gegen Missbrauch vorzugehen. Zwar verlieren dadurch einige schwarze Schafe möglicherweise erheblich Umsatz. Doch am Schluss profitiert die ganze Branche, wenn Verbraucher wieder mehr Vertrauen haben können, dass sie nicht abgezockt werden. Weitere Editorials
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