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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Bundesnetzagentur gegen Einspruchsrecht der EU-Kommission28.06.2008
12:09 Widerstand auch gegen funktionale Teilung von marktbeherrschenden AnbieternInhaltsverzeichnis:1. Knackpunkt der Pläne von Reding ist das Vetorecht der EU-Kommission2. Reding stellt Preissenkungen um 70 Prozent für Handy-Telefonate in Aussicht
Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Iris
Henseler-Unger, hat der von Brüssel geplanten europäischen Regulierungsbehörde
eine Absage erteilt. Eine solche neue Behörde schaffe nur mehr Bürokratie und
sorge für "Irritationen" im Markt, sagte sie kürzlich auf der vom
Euroforum
veranstalteten 14. Handelsblatt Jahrestagung Telekommarkt Europa in
Düsseldorf. Das liege weniger an einer zentralen europäischen Regulierungsgewalt
selbst, sondern vielmehr an der damit verbundenen Forderung einer Ausdehnung
des Vetorechts der EU-Kommission auf die Abhilfemaßnahmen der nationalen
Regulierer (Veto on Remedies). Die EU-Kommission könnte so selbst eingreifen,
wenn eine nationale Regulierungsbehörde aus ihrer Sicht zu wenig effektiv
arbeitet. Vorstellbar sei allerdings eine Euro-Regulierungsbehörde ohne das
Einspruchsrecht.
nächste Seite: Reding stellt Preissenkungen um 70 Prozent für Handy-Telefonate in Aussicht
Reding hatte vor knapp einem Jahr an gleicher Stelle ihre Pläne für die Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (EECMA) vorgestellt. Als Grund für eine solche neue Behörde führte sie an, dass die europäischen Märkte noch zu fragmentiert seien und beherztere regulative Eingriffe bräuchten, um den Wettbewerb anzukurbeln und die Preise für die Verbraucher zu senken. So würden Entscheidungen der nationalen Behörden oft sehr unterschiedlich ausfallen. Reding sieht zudem etliche nationale Regulierungsbehörden als nicht ausreichend unabhängig und personell ausgestattet an, wodurch falsche Entscheidungen entstünden. Nationale Regulierungsbehörden seien nur dort sinnvoll, wo es regionale Unterschiede gibt. Ein dritter Baustein von Redings Vorschlägen für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste neben dem Vetorecht und der EECMA ist die funktionale Trennung zwischen Netzgesellschaft und Servicegesellschaft bei marktbeherrschenden Unternehmen. Nach Ansicht des Telekommunikationsexperten Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen wird sich die EU-Kommission wohl sowohl mit der geplanten Euro-Regulierungsbehörde als auch mit der funktionalen Trennung von marktbeherrschenden Unternehmen nicht durchsetzen, da der Widerstand von einzelnen Mitgliedsstaaten und von Incumbents wie der Deutschen Telekom zu groß sei. Breiter Widerstand gegen die Pläne der EU-KommissionDie Pläne von EU-Telekom-Kommissarin Viviane Reding, eine europäische Superbehörde für den Telekommunikationsmarkt zu schaffen, stößt auch andernorts auf Missfallen, beispielsweise bei der Monopolkommission, verschiedenen nationalen Regulierern, der deutschen Bundesregierung und schließlich auch beim EU-Parlament. Die EU-Parlamentarier fürchten beispielsweise, dass die neue Behörde mit Durchgriffsrechten auf die nationalen Regulierer eine große Bürokratie schaffe, die unnötig weit entfernt ist von den Märkten, die sie regulieren soll. Die Bundesregierung hatte kürzlich erklärt, dass es weder eine hinreichend politische noch ökonomische Rechtfertigung für eine Stärkung zentraler Regulierungsinstanzen sowie die Schaffung neuer Bürokratie gebe.
Die Gegner der EECMA verweisen auf die bestehenden Institutionen European
Regulators Group (ERG) und die Independent Regulators Group (IRG), die in
ihren Augen die Regulierung im Telekommunikationsmarkt innerhalb der EU
koordinieren könnten.
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