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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Rat: Nicht für angeblichen "Verbraucherschutz" zahlen17.06.2008
16:34 Kostenpflichtige Abos zum Schutz vor Telefonwerbung werden telefonisch verteilt
Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes werben derzeit unterschiedliche
Firmen telefonisch um Mitglieder, mit dem Versprechen, sie zukünftig vor Telefonwerbung zu schützen.
Kurios dabei: Die Anbieter bedienen sich
gesetzeswidriger Werbeanrufe, um eben jene angeblich
zu verhindern.
Das Versprechen der Anrufer: Wer Mitgliedsbeitrag bezahlt, wird in eine Liste aufgenommen
und zukünftig vor unerwünschter
Telefonwerbung oder Missbrauch seiner Bankdaten verschont.
Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Wir haben derzeit Beschwerden über Unternehmen, die unter dem Namen 'Bundeszentrale Verbraucherservice', 'Verbraucherschutz Deutschland' oder auch 'Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung' - kurz DVDW - auftreten und für die Mitgliedschaft zwischen 59 und 118 Euro verlangen. Allerdings ist es höchst zweifelhaft, dass Firmen, die gesetzeswidrig Telefonwerbung betreiben, Rücksicht nehmen auf irgendwelche Sperrlisten." Verbraucher, die nach dem telefonischen Angebot zum kostenpflichtigen Eintrag in eine Schutzliste eine Auftragsbestätigung über die Mitgliedschaft zugeschickt bekommen, sollten den Abschluss umgehend schriftlich per Einschreiben und Rückschein widerrufen. Da ein Teil der Anbieter Informationen über Kontoverbindungen der Angerufenen zu haben scheint, ist es ganz wichtig, die Kontoauszüge gründlich auf etwaige Abbuchungen zu prüfen. Falls abgebucht wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine schnellstmögliche Rückbuchung. In Einzelfällen haben sich die Anrufer als Verbraucherzentrale ausgegeben und behauptet, die Tätigkeit von Anwälten werde mit dem Mitgliedsbeitrag finanziert. Der DVDW hat bereits gegenüber der Verbraucherzentrale erklärt, auf unzulässige Telefonwerbung zu verzichten. Verstöße gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten unbedingt bei der Verbraucherzentrale gemeldet werden. Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| Wieso sind diese Nummern so lange ... | Redoute | 16.03.11 15:46 | |||||||
| RE: Wieso überhaupt Verträge per ... | myselfme | 14.03.11 21:55 | |||||||
| RE: Wieso überhaupt Verträge per ... | Kai Petzke | 14.03.11 20:52 | |||||||
| RE: Wieso überhaupt Verträge per ... | Thunder115 | 14.03.11 19:22 | |||||||
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