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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Auch Berlin plant "Mobilfunk-Verhinderungsgesetz"16.06.2008
18:40 Baden-Württemberg als Vorbild
Gefängnisinsassen dürfen in Gefängnissen keine
Handys besitzen. Auch für das Personal sind während der
Dienstzeit Mobiltelefone verboten. Die Geräte sind verboten, weil die Häftlinge
damit unbemerkt Absprachen treffen oder weitere Straftaten planen könnten. Um
mit Angehörigen zu sprechen, sind Fernsprecher auf den Gängen angebracht, allerdings liegen die Kosten für diese Gespräche, wie
Die Welt berichtet, höher als viele Handytarife.
Ein Grund, warum Handys in die Haftanstalten geschmuggelt werden. Um geschmuggelte Geräte nutzlos zu machen, hat Baden-Württembemberg ein Gesetz erlassen, das es erlaubt, Handystörsender in den Gefängnissen zu installieren. Das Land Berlin will ebenfalls ein solches Gesetz erlassen, um Handynutzung in Gefängnissen generell unmöglich zu machen. Seit Anfang April gibt es einen entsprechenden Entwurf eines Mobilfunkverhinderungsgesetzes. Dem Gesetz mit nur drei Paragraphen folgt eine vierseitige Begründung. Dort wird detailliert erläutert, warum "Mobilfunkgespräche Gefangener eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten darstellen." Darüberhinaus muss sicher gestellt sein, dass lediglich der Mobilfunkverkehr innerhalb des Gefängnisses gestört werden darf. Dazu heißt es im Entwurf: "Die erforderliche Beschränkung der räumlichen Wirkung eingesetzter Mobilfunkblocker auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt wird durch exaktes Einmessen und dezentrale Installation der Anlagen sichergestellt." Anzeige:
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