Kunden machen nur Probleme. Da kaufen sie die allerneueste
Elektronik erst dann, wenn man sie zum Schnäppchenpreis
anbietet, und anschließend hängen
die Kunden stundenlang an der Hotline, um sich die Bedienung erklären
zu lassen oder über minimale Schönheitsfehler zu lamentieren.
Oder sie kommen nach 23 Monaten daher und wollen eine Reparatur
auf Garantie, statt sich gleich was Neues zu kaufen.
So - oder zumindest so ähnlich - denken zwar nicht alle Händler,
aber zumindest viele, und halten sich Kunden nach erfolgtem
Vertragsschluss möglichst weit vom Leib. Ein zunehmend beliebteres
Mittel dazu sind 0180-Rufnummern, insbesondere 0180-5. Deren Benutzung
kostet die Kunden,
und somit werden diese nur anrufen, wenn sie ein wirkliches Problem
haben.
Erfunden wurden die 0180-Nummern aber eigentlich zu einem anderen
Zweck als der Abwimmelung: Anrufe bei einem Unternehmen sollten
billiger werden, indem Anrufer und Angerufener sich die Kosten
teilen. Daher auch der Name "shared cost"-Nummern. Doch seit
der 0180-Einführung sind die Tarife für Ferngespräche geradezu
implodiert, während Anrufe zu 0180-5 nur um 43% günstiger wurden.
Vom Handy aus werden 0180-5 & Co. sogar immer
teurer.
TKG-Änderung bringt Verbrauchern kaum Vorteile
Kein Wunder, dass die Service-(Verhinderungs-)Nummern 0180-X den
Gesetzgeber auf den Plan rufen. Ein
Entwurf
des Bundeswirtschaftsministeriums zu einer
TKG-Änderung
bringt den Verbrauchern aber trotz gegenteiliger Behauptung in der
Pressemitteilung
kaum Vorteile.
Insbesondere will das BWMI durch die Umbenennung von
"Geteilte-Kosten-Dienste" in "Feste-Kosten-Dienste" die bisher bereits
tolerierte Praxis der Auszahlung an den Angerufenen nun gesetzlich
sanktionieren. Preislich bleibt hingegen alles beim Alten: Die
derzeit vom Festnetz gültigen und jüngst
verlängerten Tarife von
bis zu 14 Cent pro Minute bzw. 20 Cent pro Anruf (letztere
gelten bei der wenig genutzten 0180-4) sollen
sogar im Gesetz festgeschrieben werden.
Besonders kritisch ist diese im Zusammenhang die gängige Praxis,
die Hotline personell knapp zu besetzen: Je länger
die Kunden in der Warteschleife warten, desto mehr verdient das
angerufene Unternehmen.
Zwar erklärte ein Anbieter von Servicenummern per
Pressemitteilung,
dass Bundeswirtschaftsminister Glos kostenlose Warteschleifen will,
doch findet sich im oben zitierten Gesetzesentwurf keine dahingehende
Regelung.
Kostenlose Warteschleife hin oder her:
Für die Abwicklung grundsätzlich kostenloser Vorgänge, wie
der Beauftragung einer Garantie-Reparatur, scheint eine Rufnummer
mit Auszahlungen an den Angerufenen wenig angemessen. Jedoch gibt
es keinen Hinweis im Gesetz, der im Gegenzug zur Legalisierung von
Auszahlungen den möglichen Einsatzzweck der Rufnummern einschränkt.
Damit wird 0180-X endgültig zur gesetzlich sanktionierten
Service-Verhinderungs-Nummer oder
0900 light.
Gebührenlimit auch vom Handy aus
Einziger Lichtblick für die Verbraucher ist somit eine Regelung im
Entwurf, die die Entgelte für Anrufe vom Handy zu 0180-X auf
28 Cent pro Minute limitiert. Das ist zwar das doppelte dessen,
was 0180-5 vom Festnetz kostet, aber auch weniger als die Hälfte dessen,
was die Verbraucher derzeit vom Handy aus im Durchschnitt bezahlen.
Weiterhin positiv ist, dass bei 0180-X-Nummern künftig nicht nur der
Preis für Anrufe vom Festnetz aus, sondern auch vom Handy aus genannt
werden muss.
Nummern mit Entgelt pro Verbindung (derzeit sind das 0180-2 und
0180-4) müssten künftig auch vom Handy aus pro Verbindung und nicht
mehr pro Minute abgerechnet werden, und zwar mit maximal 40 Cent.
Das ist gut kalkulierbar für den Anrufer, aber um so schwerer für den
Angerufenen, der wahrscheinlich für die komplette Verbindungszeit den
Mobilfunk-Interconnect bezahlen werden
muss. Somit dürfte es dabei bleiben, dass sich Händler vor allem
auf 0180-5 anrufen lassen.
Im Gesetzesentwurf fehlt auch eine Komponente, die den derzeit
schnell sinkenden Handytarifen Rechnung trägt. Wird er unverändert
verabschiedet, könnte sich das Parlament in ein paar Jahren schon
wieder mit der Frage beschäftigen müssen, wie viel Anrufe zu
0180-X vom Handy aus maximal kosten dürfen. Sinnvoller
wäre es, im Gesetzestext einen "angemessenen Handy-Zuschlag" zu
erlauben, und dessen Höhe durch die
Bundesnetzagentur festlegen zu lassen.
Zur Übersichtsseite über
0180-X-Nummern von teltarif.de.
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