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Editorial: 0180 wird zur 0900 light


Anstehende Gesetzesänderung bringt kaum Vorteile für Verbraucher  15.06.2008
17:20

Kunden machen nur Probleme. Da kaufen sie die allerneueste Elektronik erst dann, wenn man sie zum Schnäppchenpreis anbietet, und anschließend hängen die Kunden stundenlang an der Hotline, um sich die Bedienung erklären zu lassen oder über minimale Schönheitsfehler zu lamentieren. Oder sie kommen nach 23 Monaten daher und wollen eine Reparatur auf Garantie, statt sich gleich was Neues zu kaufen.
     So - oder zumindest so ähnlich - denken zwar nicht alle Händler, aber zumindest viele, und halten sich Kunden nach erfolgtem Vertragsschluss möglichst weit vom Leib. Ein zunehmend beliebteres Mittel dazu sind 0180-Rufnummern, insbesondere 0180-5. Deren Benutzung kostet die Kunden, und somit werden diese nur anrufen, wenn sie ein wirkliches Problem haben.
     Erfunden wurden die 0180-Nummern aber eigentlich zu einem anderen Zweck als der Abwimmelung: Anrufe bei einem Unternehmen sollten billiger werden, indem Anrufer und Angerufener sich die Kosten teilen. Daher auch der Name "shared cost"-Nummern. Doch seit der 0180-Einführung sind die Tarife für Ferngespräche geradezu implodiert, während Anrufe zu 0180-5 nur um 43% günstiger wurden. Vom Handy aus werden 0180-5 & Co. sogar immer teurer.

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TKG-Änderung bringt Verbrauchern kaum Vorteile

Kein Wunder, dass die Service-(Verhinderungs-)Nummern 0180-X den Gesetzgeber auf den Plan rufen. Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu einer TKG-Änderung bringt den Verbrauchern aber trotz gegenteiliger Behauptung in der Pressemitteilung kaum Vorteile.
     Insbesondere will das BWMI durch die Umbenennung von "Geteilte-Kosten-Dienste" in "Feste-Kosten-Dienste" die bisher bereits tolerierte Praxis der Auszahlung an den Angerufenen nun gesetzlich sanktionieren. Preislich bleibt hingegen alles beim Alten: Die derzeit vom Festnetz gültigen und jüngst verlängerten Tarife von bis zu 14 Cent pro Minute bzw. 20 Cent pro Anruf (letztere gelten bei der wenig genutzten 0180-4) sollen sogar im Gesetz festgeschrieben werden.
     Besonders kritisch ist diese im Zusammenhang die gängige Praxis, die Hotline personell knapp zu besetzen: Je länger die Kunden in der Warteschleife warten, desto mehr verdient das angerufene Unternehmen. Zwar erklärte ein Anbieter von Servicenummern per Pressemitteilung, dass Bundeswirtschaftsminister Glos kostenlose Warteschleifen will, doch findet sich im oben zitierten Gesetzesentwurf keine dahingehende Regelung.
     Kostenlose Warteschleife hin oder her: Für die Abwicklung grundsätzlich kostenloser Vorgänge, wie der Beauftragung einer Garantie-Reparatur, scheint eine Rufnummer mit Auszahlungen an den Angerufenen wenig angemessen. Jedoch gibt es keinen Hinweis im Gesetz, der im Gegenzug zur Legalisierung von Auszahlungen den möglichen Einsatzzweck der Rufnummern einschränkt. Damit wird 0180-X endgültig zur gesetzlich sanktionierten Service-Verhinderungs-Nummer oder 0900 light.

Gebührenlimit auch vom Handy aus

Einziger Lichtblick für die Verbraucher ist somit eine Regelung im Entwurf, die die Entgelte für Anrufe vom Handy zu 0180-X auf 28 Cent pro Minute limitiert. Das ist zwar das doppelte dessen, was 0180-5 vom Festnetz kostet, aber auch weniger als die Hälfte dessen, was die Verbraucher derzeit vom Handy aus im Durchschnitt bezahlen. Weiterhin positiv ist, dass bei 0180-X-Nummern künftig nicht nur der Preis für Anrufe vom Festnetz aus, sondern auch vom Handy aus genannt werden muss.
     Nummern mit Entgelt pro Verbindung (derzeit sind das 0180-2 und 0180-4) müssten künftig auch vom Handy aus pro Verbindung und nicht mehr pro Minute abgerechnet werden, und zwar mit maximal 40 Cent. Das ist gut kalkulierbar für den Anrufer, aber um so schwerer für den Angerufenen, der wahrscheinlich für die komplette Verbindungszeit den Mobilfunk-Interconnect bezahlen werden muss. Somit dürfte es dabei bleiben, dass sich Händler vor allem auf 0180-5 anrufen lassen.
     Im Gesetzesentwurf fehlt auch eine Komponente, die den derzeit schnell sinkenden Handytarifen Rechnung trägt. Wird er unverändert verabschiedet, könnte sich das Parlament in ein paar Jahren schon wieder mit der Frage beschäftigen müssen, wie viel Anrufe zu 0180-X vom Handy aus maximal kosten dürfen. Sinnvoller wäre es, im Gesetzestext einen "angemessenen Handy-Zuschlag" zu erlauben, und dessen Höhe durch die Bundesnetzagentur festlegen zu lassen.

Zur Übersichtsseite über 0180-X-Nummern von teltarif.de.

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Kai Petzke
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre