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Schaar fordert Zulassungsverfahren für Schnüffler

14.06.2008
10:49

Konsequenzen aus dem Telekom-Skandal

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, fordert als Konsequenz aus dem Bespitzelungsskandal bei der Telekom ein Zulassungsverfahren und ein klares Berufsbild für Detekteien. "Die staatliche Aufsicht über Detekteien muss verstärkt werden", sagte Schaar der "Frankfurter Rundschau" (FR) laut Vorabbericht. "Es muss ein Zulassungsverfahren geben." Künftig müsse es auch möglich sein, unseriösen Detekteien die Zulassung wieder zu entziehen.

Von den Sicherheitsabteilungen der Konzerne forderte Schaar gesetzeskonformes Verhalten. Nach dem Telekom-Skandal dränge sich die Frage auf, ob diese Abteilungen in manchen Unternehmen selbst zum Sicherheitsrisiko würden. "Auch die, die über Sicherheit wachen, dürfen nicht unkontrolliert handeln und müssen Gesetze beachten", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wieland, forderte ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Das Gesetz solle regeln, wie weit Unternehmen bei der Überwachung von Mitarbeitern gehen dürfen. Verstöße müssten mit Ordnungsstrafen und Schadensersatzzahlungen sanktioniert werden. "Das muss richtig weh tun", sagte der Politiker der Zeitung.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Silke Stokar, warf den Sicherheitsabteilungen der Konzerne vor, sie hätten längst ein eigenes Regelungswerk abseits des Staates geschaffen. "Das ist eine Parallelgesellschaft, in der nationales Recht außer Kraft gesetzt wird", sagte sie dem Blatt. Das "abgeschottete Machtkartell" der Sicherheitsabteilungen gefährde die Demokratie. Die Parlamente könnten diesen Bereich nicht kontrollieren.

Datenschutz ins Grundgesetz

Die Deutschen sollen sich nach Vorstellungen der Grünen künftig auf einen grundgesetzlich verbrieften Schutz ihrer Daten berufen können. Nach einem Vorabbericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) wollen die Grünen dazu fünf der 19 Grundrechtsartikel in der Verfassung ergänzen. So solle ein Artikel 2a ins Grundgesetz eingefügt werden, der das Recht gewährleiste, über persönliche Daten selbst zu bestimmen.

Verankert werden solle außerdem das Recht auf den Zugang zu Daten öffentlicher Stellen, schrieb das Blatt. Internetnutzer sollten sich auf ein im Grundgesetz formuliertes "Recht auf Vertraulichkeit" berufen können, das über die bisher garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung hinausgehe. Der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" solle außerdem ausdrücklich für unantastbar erklärt werden.

Grünen-Bundestagsfraktionschefin Renate Künast sagte dem Blatt, das Recht auf Privatheit müsse nicht nur gegen den Staat, sondern gegen die Wirtschaft verteidigt werden. Das habe unter anderem der Spitzelskandal bei der Supermarktkette Lidl gezeigt. Es reiche nicht aus, dass wie bisher das Bundesverfassungsgericht die Grundrechtsordnung immer weiter entwickle. Hierfür sei der Gesetzgeber zuständig.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre