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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Schaar fordert Zulassungsverfahren für Schnüffler14.06.2008
10:49 Konsequenzen aus dem Telekom-Skandal
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter
Schaar, fordert als Konsequenz aus dem Bespitzelungsskandal bei der
Telekom ein Zulassungsverfahren und ein klares Berufsbild für
Detekteien. "Die staatliche Aufsicht über Detekteien muss verstärkt
werden", sagte Schaar der "Frankfurter Rundschau" (FR)
laut Vorabbericht. "Es muss ein Zulassungsverfahren geben." Künftig
müsse es auch möglich sein, unseriösen Detekteien die Zulassung
wieder zu entziehen.
Von den Sicherheitsabteilungen der Konzerne forderte Schaar gesetzeskonformes Verhalten. Nach dem Telekom-Skandal dränge sich die Frage auf, ob diese Abteilungen in manchen Unternehmen selbst zum Sicherheitsrisiko würden. "Auch die, die über Sicherheit wachen, dürfen nicht unkontrolliert handeln und müssen Gesetze beachten", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wieland, forderte ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Das Gesetz solle regeln, wie weit Unternehmen bei der Überwachung von Mitarbeitern gehen dürfen. Verstöße müssten mit Ordnungsstrafen und Schadensersatzzahlungen sanktioniert werden. "Das muss richtig weh tun", sagte der Politiker der Zeitung. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Silke Stokar, warf den Sicherheitsabteilungen der Konzerne vor, sie hätten längst ein eigenes Regelungswerk abseits des Staates geschaffen. "Das ist eine Parallelgesellschaft, in der nationales Recht außer Kraft gesetzt wird", sagte sie dem Blatt. Das "abgeschottete Machtkartell" der Sicherheitsabteilungen gefährde die Demokratie. Die Parlamente könnten diesen Bereich nicht kontrollieren. Datenschutz ins GrundgesetzDie Deutschen sollen sich nach Vorstellungen der Grünen künftig auf einen grundgesetzlich verbrieften Schutz ihrer Daten berufen können. Nach einem Vorabbericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) wollen die Grünen dazu fünf der 19 Grundrechtsartikel in der Verfassung ergänzen. So solle ein Artikel 2a ins Grundgesetz eingefügt werden, der das Recht gewährleiste, über persönliche Daten selbst zu bestimmen. Verankert werden solle außerdem das Recht auf den Zugang zu Daten öffentlicher Stellen, schrieb das Blatt. Internetnutzer sollten sich auf ein im Grundgesetz formuliertes "Recht auf Vertraulichkeit" berufen können, das über die bisher garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung hinausgehe. Der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" solle außerdem ausdrücklich für unantastbar erklärt werden. Grünen-Bundestagsfraktionschefin Renate Künast sagte dem Blatt, das Recht auf Privatheit müsse nicht nur gegen den Staat, sondern gegen die Wirtschaft verteidigt werden. Das habe unter anderem der Spitzelskandal bei der Supermarktkette Lidl gezeigt. Es reiche nicht aus, dass wie bisher das Bundesverfassungsgericht die Grundrechtsordnung immer weiter entwickle. Hierfür sei der Gesetzgeber zuständig. Weitere Artikel zur Bespitzelungsaffäre bei der Telekom
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| RE: Wiedergutmachung? | Hohes Nivea. | 17.11.10 09:47 | |||||||
| RE: Wiedergutmachung? | 123fred | 17.11.10 09:28 | |||||||
| RE: 100.000.000,- und keinen Cent ... | Beschder | 16.11.10 20:13 | |||||||
| Wiedergutmachung? | hag13 | 16.11.10 18:12 | |||||||
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