In Baden-Württemberg können Gefängnisse künftig
mit Mobilfunk-Störsendern ausgestattet werden, um Handytelefonate von
Gefangenen unmöglich zu machen. Der Landtag in Stuttgart beschloss heute ein entsprechendes
Gesetz. Justizminister Ulrich Goll
(FDP) will mit der Neuerung kriminelle Geschäfte hinter Gittern sowie
Fluchten und Absprachen verhindern. Mit den Störsendern werde ein
Handy im Strafvollzug "schlagartig nutzlos", sagte der Politiker.
Mobiltelefone sind in den Gefängnissen des Landes für Gefangene
und Bedienstete bereits verboten. Goll zufolge werden dennoch immer
wieder Handys an den Kontrollen vorbei in die Anstalten geschmuggelt.
2007 seien 153 Geräte sichergestellt worden, im Jahr zuvor 171, und
in den ersten Monaten des laufenden Jahres bereits 80. Sie würden zum
Beispiel verwendet, um mit Helfern abzusprechen, wann und wo sie
Drogen oder Geld über die Anstaltsmauer werfen können. Auch bestehe
die Gefahr von Verdunkelungshandlungen.
Vorbild für das Projekt ist die Schweiz, wo Handystörsender
bereits seit Jahren im Strafvollzug eingesetzt werden. In
Baden-Württemberg soll zunächst die Justizvollzugsanstalt Offenburg
mit den Blockern ausgestattet werden. Die Kosten hierfür bezifferte
Goll auf rund eine Million Euro. Im Lörracher Gefängnis soll für rund
250 000 Euro mit einer kleineren Anlage die Störwirkung in
innerstädtischer Lage erprobt werden. Befürchtungen, dass die Sender
auch außerhalb von Gefängnismauern den Mobilfunkempfang
beeinträchtigen könnten, wies der Minister zurück.