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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 15.02.2012 

Telekom-Affäre: Neue Standpunkte zum Thema Datenschutz

01.06.2008
16:15

Branchenverbände VATM und BITKOM warnen vor einem Schnellschuss

Die Überwachungsaffäre bei der Deutschen Telekom lässt den Ruf nach einem effektiveren Datenschutz lauter werden. So sollten Datenschützer in Betrieben mehr Kompetenzen erhalten und gesetzliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis deutlich verschärft werden. Grüne und Linke forderten am Wochenende zudem, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wieder zurückzunehmen. Während Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt vor einer Überbewertung des Spitzel-Skandals bei der Telekom warnte, zeigte sich Wirtschafts-Staatssekretär Bernd Pfaffenbach erschrocken über die "Dimension der Affäre".

Schaden für den gesamten Standort

"Da ist ein Schaden entstanden, der über den Bereich Telekom hinausgeht. Das kann zu einem Problem für den gesamten Standort werden, wenn wir nicht schnell handeln", sagte Pfaffenbach. Vor diesem Hintergrund regte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl an, Unternehmen zu verpflichten, Missbrauchsfälle "unverzüglich öffentlich zu machen". Verstöße gegen die Mitteilungspflicht sollten mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Rückendeckung erhielt Uhl vom Vize-Vorsitzenden des Union-Arbeitnehmerflügels, Gerald Weiß (CDU).

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hingegen lehnte Gesetzesverschärfungen mit dem Argument ab, es mache keinen Sinn, Verbotenes "ein zweites Mal für verboten zu erklären". Auch die Telekommunikationsverbände VATM und BITKOM warnten vor "gesetzgeberischen Schnellschüssen" und plädierten für einen verstärkten Datenschutz. Dem schloss sich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, an: "Offensichtlich muss man den Unternehmen mehr auf die Finger schauen."

Höhere Bußgelder für Verstöße gegen betrieblichen Datenschutz

Handlungsbedarf sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Dessen Sprecher Dietmar Müller regte an, Bußgelder für Verstöße gegen den betrieblichen Datenschutz deutlich heraufzusetzen. Derzeit handele es sich um maximal 300 000 Euro. Das tue Großunternehmen wie der Telekom nicht weh.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt mahnte, das Fehlverhalten Einzelner dürfe nicht dazu verwendet werden, "die ganze Unternehmerschaft in Verruf zu bringen". "In Deutschland gibt es über drei Millionen Unternehmen. Der überragende Teil wird von verantwortungsbewussten Managern oder Eigentümern geleitet, die eine Vorbildfunktion ausüben und das vorrangige Interesse haben, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen", sagte der BDA-Chef.

Bedenken kamen von der Bundestags-Opposition. Die frühere FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte, alle derzeit bestehenden Regelungen hätten diesen nun bekanntgewordenen Missbrauch nicht verhindert. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, forderte gesetzliche Konsequenzen für einen verstärkten Datenschutz. Die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau, bezeichnete die von der großen Koalition beschlosse Vorratsdatenspeicherung als "Einladung zum Missbrauch".

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RE: Wiedergutmachung? Hohes Nivea. 17.11.10 09:47
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre