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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 20.03.2010 |
Die Bundesnetzagentur schaltet sich in die
Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom ein. Man werde das
Unternehmen in den nächsten Tagen auffordern, Angaben darüber zu
machen, welche personellen und organisatorischen Konsequenzen es aus
der Affäre zu ziehen gedenke, sagte eine Sprecherin der
Regulierungsbehörde am Freitag der Onlineausgabe des
Handelsblatts.
Die rechtliche Grundlage dafür bietet dem Bericht zufolge Paragraf 109 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der Paragraf bestimmt, dass jeder Anbieter von Telekommunikationsleistungen "angemessene technische Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zum Schutze des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten" zu treffen hat. "Wir sind gerade dabei, die entsprechende Aufforderung zu erarbeiten", sagte die Sprecherin. Es handele sich dabei um einen in der Praxis der Behörde ausgesprochen seltenen Vorgang. Weitere Artikel zur Bespitzelungsaffäre bei der Telekom
11.02.10 - Telekom: Konzernsicherheit handelte rechtlich bedenklich
12.12.09 - Spitzelaffäre: Zumwinkel greift Telekom-Chef Obermann an 02.12.09 - Telekom-Spitzelaffäre: Mehr als 70 neue Fälle 21.11.09 - Telekom-Spitzelaffäre: Ricke will Rede und Antwort stehen 14.11.09 - Telekom-Spitzelaffäre: Zumwinkel wird angeklagt 31.10.09 - Auch Ex-ZDF-Chefredakteur Bresser von der Telekom bespitzelt 19.09.09 - Ermittlungen in Telekom-Spitzelaffäre vor dem Abschluss ddp / Thorsten Neuhetzki
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