Bei einer
Flatrate gibt es immer einen Gewinner und einen Verlierer.
Die Frage ist nur, welche Rolle der Anbieter und welche Rolle der Kunde einnehmen. Während
der Anbieter einer Sprach- oder Surf-Flatrate in der Preisübersicht und in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) die Rahmenbedingungen für das Angebot festzurrt, muss der Kunde sein
künftiges Telefonverhalten möglichst gut einschätzen können, um von der neuen Flatrate
profitieren zu können. Die Gewinne, die ihnen beispielsweise im Bereich der Flatrate-Gespräche
verloren gehen, versuchen die Anbieter nicht nur über andere Kunden mit geringem
Nutzungsaufkommen, sondern auch über die Kosten für andere Leistungen wieder reinzuholen.
Wir zeigen Ihnen, für welche Leistungen Sie meist zusätzlich zahlen und wie Sie die größten
Kostenfallen umgehen.
Die wichtigste Frage: Was gehört zu den Inklusiv-Leistungen?

Die wichtigste Frage bei der Nutzung einer Flatrate ist immer: Welche Leistungen sind im
monatlichen Grundpreis enthalten und welche nicht? In der Regel decken zum Beispiel die
Pauschalbeträge für Telefon-Flatrates nur die Gesprächskosten für Verbindungen in das
herkömmliche deutsche Festnetz und/oder in die inländischen Handy-Netze sowie fürs
Abfragen der eigenen Mailbox im Inland ab. In
Einzelfällen - etwa beim
Doppel-Flatrate-Paket
DSL3+ von
Strato oder der
VoIP-Flat von
sipgate - kommen noch Telefonate in die Festnetze
anderer Länder hinzu. Alle Verbindungen, die
auf dem Tarifblatt und in den AGB nicht als Inklusivleistungen aufgezählt werden, kosten
jeweils extra. Dazu gehört in der Regel das Anwählen von
Sonderrufnummern (oft auch der
anbietereigenen Kunden-Hotline), sämtliche Handy-Telefonate und Mailbox-Abfragen mit
der deutschen SIM-Karte im Ausland sowie Verbindungen
aus Deutschland in ausländische Fest- und Mobilfunknetze.
Bisweilen muss der Kunde sehr genau hinschauen, was zu den Inklusivleistungen der Flatrate
gehört, und nicht immer ist es nachvollziehbar, warum bestimmte Anrufziele einer
Sprach-Flatrate nicht vom Pauschalbetrag abgedeckt sind. Dazu gehört zum Beispiel der
Aufschlag von 0,21 Cent pro Minute, den Kunden
der Deutschen Telekom mit dem nicht mehr neu bestellbaren
Telefon-Anschlusspaket XXL Fulltime
für Anrufe von Anschlüssen diverser anderer
Vollanschluss-Anbieter zahlen müssen. Diese
Regelung gilt glücklicherweise nicht mehr im
neuen Telefon-Flatrate-Tarif
Call Comfort sowie in den
neuen Festnetz-DSL-Kombipaketen
Call&Surf.
Schwer verständliche Regelung der Flatrate-Option des congstar-Sprechtarifs

Ein anderes Bespiel einer kuriosen Regelung ist der
Sprechtarif von
congstar, der im Netz von
T-Mobile angeboten wird: Handy-Kunden der Telekom-Tochter
können Flatrate-Optionen für Gespräche in einzelne Netze im Inland zum Basis-Tarif hinzubuchen
und monatlich wieder abbestellen. Während es noch verständlich ist, dass congstar so wie
andere Mobilfunkprovider auch für 4,99 Euro im Monat eine Flatrate-Option für
Gespräche nur zu anderen congstar-Anschlüssen anbietet, so kann der Kunde doch nur
schwer nachvollziehen, warum die
14,99 Euro pro Monat teure
Pauschal-Option für Gespräche ins Netz von T-Mobile nicht
auch die Verbindungen zu den congstar-Anschlüssen mit einschließt. Wer also wirklich zu
allen Mobilfunk-Anschlüssen im Netz von T-Mobile zum monatlichen Pauschalpreis
telefonieren möchte, zahlt allein dafür 19,98 Euro im
Monat.

Keine Flatrate-Gespräche mit dem Handy im Ausland
Foto: Vodafone
Erschwerend kommt für congstar-Kunden hinzu: Anhand der Handy-Rufnummer können
Sie nicht erkennen, ob der anstehende Anruf durch die congstar- oder die
T-Mobile-Flatrate abgedeckt wird. Dieses Problem besteht durch die Möglichkeit der
Nutzer, ihre Rufnummer bei einem Vertragswechsel von einem Anbieter zu einem anderen
mitzunehmen, generell bei Handy-Flatrates für
Gespräche in einzelne Netze. So kann eine mit 0171 beginnende, von T-Mobile vergebene
Rufnummer mittlerweile durchaus im Netz von Vodafone,
E-Plus oder o2 geschaltet sein.
Über bestimmte Kurzwahlnummern oder per SMS-Anfrage
an ihren Mobilfunkanbieter können die Kunden das jeweilige Zielnetz überprüfen. Die je
nach Netzbetreiber variierenden Kurzwahlnummern können Sie unserer entsprechenden
Infoseite zur Rufnummern-Portierung entnehmen.
Die Kurzwahlnummer für congstar- und für T-Mobile-Kunden zum Überprüfen der
Netzzugehörigkeit einer bestimmten Handy-Rufnummer lautet zum Beispiel 4387. Das
Überprüfen der Netzzugehörigkeit ist jedoch umständlich und die Auskunft, dass eine
bestimmte Rufnummer im Netz von T-Mobile geschaltet ist, hilft congstar-Kunden mit
der congstar-Flat auch nicht weiter.
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Zusätzliche Kosten bei Handy-Telefonaten im Ausland

Die Inklusiv-Leistungen von Sprach-Flatrates gelten in der Regel - sieht man von den zur
nomadischen Nutzung ausgelegten VoIP-Anschlüssen
ab - auch nur Telefonate innerhalb der deutschen Landesgrenzen. Wer im Ausland weilt und
dort mit dem Handy mit eingelegter deutscher SIM-Karte telefoniert, zahlt im jeden Fall
pro Gesprächsminute, auch wenn er einen Flatrate-Tarif oder eine Pauschal-Option für
anbieter- oder netzinterne gebucht hat. Dies trifft auch dann zu, wenn sowohl der Anrufer
als auch der Angerufene mit einem Mobilfunkanschluss desselben Anbieters sich im
gleichen Urlaubsort befinden. Je nach Reiseland kann ein Telefonat aus einem
Hotelzimmer quer über den Flur schnell über 2 Euro pro Minute kosten. Innerhalb
der EU sind die so genannten Roaming-Minutenentgelte im
vergangenen Jahr auf maximal 58,31 Cent für abgehende und 28,56 Cent
für eingehende Anrufe begrenzt
worden.
Was für Handy-Telefonate zu einem anderen Telefonanschluss gilt, trifft auch auf Abfragen
der Mailbox zu. Während viele Flatrate-Angebote für Gespräche ins deutsche Festnetz und
ins eigene Mobilfunknetz die Kosten für die Abfrage des netzseitigen Anrufbeantworters
mit abdecken, zahlt der Kunde bei einer Abfrage der Mailbox aus dem Ausland extra. Bei
einer bedingten Rufumleitung verdoppeln sich sogar
die Abfrage-Kosten bei verpassten Anrufen und eingeschalteter Mailbox - mit Ausnahme
von Vodafone-Kunden, die in einem anderen europäischen Land weilen.
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Der richtige Zeitpunkt für die Flatrate-Nutzung
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